
Regelmäßig erst mit Besitz-/Schlüsselübergabe gemäß Kaufvertrag – meist nach Kaufpreiszahlung, Erfüllung aller Fälligkeitsvoraussetzungen und Notar-Fälligkeitsmitteilung. Vorherige Nutzung erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung (z. B. Vorab-Nutzungsüberlassung mit Haftung/Versicherung). Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Entscheidend ist der Besitzübergang (Nutzen und Lasten), der im Kaufvertrag datiert oder an Bedingungen geknüpft ist (typisch: vollständige Kaufpreiszahlung, gesicherte Lastenfreistellung, alle Genehmigungen/Negativzeugnisse). Erst mit der Schlüsselübergabe sind Nutzung, Gefahrtragung und meist auch Versicherungspflichten beim Käufer; hierfür genügt nicht die Beurkundung allein. Eine vorzeitige Nutzung (Einzug, Lagerung, Renovierung) ist nur mit schriftlicher Vorab-Vereinbarung zwischen Verkäufer und Käufer zulässig – üblich sind Regelungen zu Haftung, Versicherung (Privat-/Bauherrenhaftpflicht), Zutrittsrechten, Nutzungsentschädigung und Rückbau, falls der Kauf scheitert. In WEG-Objekten können Sondernutzungen/bauliche Änderungen vor Eigentumsumschreibung zusätzliche Zustimmungen (Verwalter/WEG) erfordern; ohne diese riskieren Sie Verzögerungen und Kosten. Beim Bauträgerkauf wird die Nutzung regelmäßig erst nach technischer Abnahme und Übergabeprotokoll je MaBV-Rate möglich; Restarbeiten werden als Mängel protokolliert. Praxistipp: Im Kaufvertrag klar den Zeitpunkt des Nutzen-/Lastenwechsels, die Form der Übergabe (Protokoll, Zählerstände, Schlüsselanzahl) und etwaige Vorab-Nutzung mit Konditionen festschreiben – so vermeiden Sie Streit und Bank-/Notar-Rückfragen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung :
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
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