
Der Kaufpreis wird fällig, sobald alle im Vertrag genannten Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind und der Notar die Fälligkeitsmitteilung verschickt. Typisch gehören dazu Auflassungsvormerkung, gesicherte Lastenfreistellung, erforderliche Genehmigungen/Negativzeugnisse und ggf. WEG-Zustimmung. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
„Fällig“ wird der Kaufpreis nicht mit der Unterschrift, sondern erst nach Erfüllung klar definierter Voraussetzungen und der Fälligkeitsmitteilung des Notars. Standardvoraussetzungen sind: (1) Eintragung der Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers; (2) Lastenfreistellung der Verkäuferseite ist gesichert (Löschungsbewilligungen/Ablösebeträge liegen vor); (3) alle behördlichen Erklärungen/Genehmigungen liegen vor (z. B. Negativzeugnis kommunales Vorkaufsrecht, ggf. Sanierungs-/Denkmalschutz, Erbbaurecht); (4) bei Eigentumswohnungen ggf. WEG-Verwalterzustimmung; (5) vertragliche Nebenauflagen sind erfüllt (z. B. Übergabe von Unterlagen, Nachweis bestimmter Versicherungen oder Bescheinigungen). Erst dann versendet der Notar die Fälligkeitsmitteilung mit Zahlungsweg, Frist und Verwendungszweck. Übliche Zahlungsfristen ab Mitteilung liegen – je nach Vertrag/Bankprozessen – oft bei 7–14 Tagen; bei Bauträgerverträgen gilt der MaBV-Zahlungsplan pro Baufortschrittsrate. Wichtig: Banken zahlen in der Regel erst nach valider Grundschuldbestellung und Eingang der Fälligkeitsmitteilung; eine Rangbestätigung kann den Zeitablauf zusätzlich beschleunigen. Planen Sie Puffer ein, um Bereitstellungszinsen zu vermeiden, und stimmen Sie Zahlungsplan/Rangfragen frühzeitig mit Bank und Notar ab. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung :
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
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