FAQ

Kredit schneller

Wann beginnt die Zinsbindungsfrist ?

Kurzversion

Die Zinsbindungsfrist startet in der Regel mit der ersten Valutierung/Auszahlung Ihres Darlehens („Wertstellung“) – nicht mit der Unterschrift unter dem Vertrag oder dem Notartermin. Bei Forward-Darlehen beginnt sie mit dem vereinbarten Ablösetermin bzw. der ersten Auszahlung nach Ablauf der Forward-Phase. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Maßgeblich ist der Darlehensvertrag: Üblich ist, dass die Zinsbindung mit der ersten Auszahlung (voll oder anteilig) beginnt. Teilauszahlungen, z. B. beim Neubau nach Ratenplan, lösen den Start häufig bereits mit der ersten Rate aus – weitere Teilbeträge ändern das Startdatum nicht. Bereitstellungszinsen vor der ersten Auszahlung verlängern die Zinsbindung nicht; sie fallen lediglich bis zur ersten Valutierung an. Tilgungsfreie Anlaufzeiten ändern den Startpunkt nicht: Die Zinsbindung läuft ab erster Auszahlung, auch wenn die Tilgung später startet. Bei Forward-Darlehen beginnt die Zinsbindung zum vertraglich fixierten Ablösetermin (Ende der Forward-Phase) bzw. mit der ersten Auszahlung an die abzulösende Bank. Einzelne Banken haben Sonderregeln (z. B. „Beginn mit Vollauszahlung“); das kann für Bauherren Vorteile haben, sollte aber bewusst gewählt werden. Wichtig für die Planung: Das Ende der Zinsbindung (z. B. 10 Jahre) berechnet sich ab dem Startdatum; daraus ergeben sich Termine für Prolongation, Anschlussfinanzierung und Sonderkündigungsrechte (§ 489 BGB). Prüfen Sie im Angebot zusätzlich Fristen zu Bereitstellungszinsen und Auszahlungsbedingungen, weil diese den effektiven Zeitplan beeinflussen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u. U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.