
Weil die Bank erst nach Sicherstellung ihrer Grundschuld (fast immer im 1. Rang) auszahlt – sie braucht den dinglichen Zugriff auf die Immobilie als Kredit¬sicherheit. Möglich ist oft eine vorläufige Valutierung gegen notarielle Rang-/Eintragungsbestätigung, endgültig aber erst mit Eintragungsnachricht. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Die Bank zahlt aus, wenn ihre Sicherheit im Grundbuch steht: Die Grundschuld verschafft den dinglichen Zugriff auf die Immobilie und ist Kern der Risikosteuerung. Üblich ist die Auszahlung nach Eintragung oder gegen notarielle Bestätigung, dass die Eintragung im vereinbarten Rang (meist 1. Rang) gesichert und beantragt ist; damit vermeidet die Bank ein ungesichertes Vorfinanzierungsrisiko. Der Rang ist entscheidend: Wer zuerst kommt, haftet zuerst – ein schlechterer Rang verschlechtert die Verwertbarkeit und kann Konditionen/Zusatzauflagen auslösen. In der Praxis arbeiten Banken mit Treuhand-/Valutierungsauflagen: Auszahlung an Verkäufer/Notar nur bei Vorliegen von Auflassungsvormerkung, Eintragungsbewilligung, Löschungsunterlagen älterer Rechte und der notariellen Rangbescheinigung; die Eintragungsnachricht reicht der Notar nach. Bei Bauvorhaben fließen Gelder abschnittsweise je Bautenstand; ohne gesicherte Grundschuld drohen Bereitstellungszinsen, Verzögerungen und ggf. teure Zwischenfinanzierungen. Ausnahmen (z. B. kurze Zwischenfinanzierung oder Abtretung einer bestehenden Grundschuld) ändern den Ablauf, nicht den Grundsatz: Die Bank benötigt die besicherte Position. Tipp: Unterlagen (Grundschuldbestellungsurkunde, Kostenübernahme, Rangabsprachen, Löschungsbewilligungen) frühzeitig vollständig beim Notar einreichen, damit Eintragung und Auszahlung nahtlos funktionieren. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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