
Die Haushaltsrechnung ist die Tragfähigkeitsprüfung: Aus stabilem Nettoeinkommen werden bankseitige Pauschalen für Lebenshaltung sowie alle festen Verbindlichkeiten abgezogen; die verbleibende freie Liquidität muss die geplante Kreditrate (Zins+Tilgung) inkl. Stress-/Sicherheitszuschlag tragen. Sie dient als Ja/Nein-Kriterium und bestimmt die maximal tragbare Rate bzw. Darlehenssumme. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Unter Haushaltsrechnung verstehen Banken eine standardisierte Cash-Flow-Prüfung Ihres Haushalts (i. d. R. netto/monatlich): Summe der anrechenbaren Einkommen (Gehalt, fix vereinbarte Zulagen, Mieteinnahmen nach Risikoabschlag, bei Selbständigen meist 3-Jahres-Schnitt) minus bankinterne Lebenshaltungspauschale (pro Erwachsener/Kind), minus feste Verbindlichkeiten (Kredite, Leasing, Kartenlimits, Unterhalt, Kitas/Schule, Versicherungen, Ratenkäufe), minus Objektnebenkosten (nicht umlagefähiger Hausgeldanteil/Grundsteuer/Versicherungen). Das Ergebnis ist die freie Liquidität (Resthaushalt), die ≥ geplanter Annuität (Zins+Tilgung) sein muss; häufig wird zusätzlich ein Stresstest (z. B. +2–3 %-Punkte Zins oder Mindesttilgung) gerechnet. Einmalige oder schwankende Einnahmen (Bonus, Überstunden) werden meist nur anteilig oder gar nicht angerechnet; ebenso werden Dispo-/Kartenrahmen wie echte Verpflichtungen behandelt. Bei Selbständigen fließen BWA/SuSa, Steuerbescheide, Vorsorgeaufwendungen und Privatentnahmen in die Normalisierung ein; bei Vermietern werden Mietausfälle/Werbungskosten pauschal berücksichtigt. Ergebnisgrößen sind u. a. Rate-zu-Netto-Quote, Resthaushalt pro Kopf und daraus abgeleitet die maximale Darlehenssumme. Praktisch hilft eine einfache Formel: (Nettoeinkommen – Bankpauschalen – feste Kosten – Objektfixkosten) ≥ Annuität; je höher das Polster, desto robuster das Votum. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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