
Tilgung ist die planmäßige, in der Rate enthaltene Rückzahlung Ihres Darlehens (z. B. 2 % p. a.) – sie läuft automatisch jeden Monat. Sondertilgung ist eine zusätzliche, außerplanmäßige Rückzahlung, nur wenn vertraglich erlaubt (typisch 5–10 % der Anfangssumme pro Jahr). Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Die Tilgung ist der fest vereinbarte Anteil Ihrer Monatsrate, der die Restschuld reduziert; daneben enthält die Rate Zinsen. Mit höherer anfänglicher Tilgung (z. B. 3 % statt 2 % p. a.) sinkt die Restschuld schneller, die Zinslast über die Jahre wird geringer und die Laufzeit verkürzt sich. Eine Sondertilgung ist eine zusätzliche Zahlung außerhalb des Plans; sie reduziert die Restschuld sofort und kann – je nach Darlehensvertrag – entweder die Laufzeit verkürzen oder die künftige Rate senken (oder beides nach Anpassung). Sondertilgungen sind nur in der Zinsbindung kostenfrei, wenn sie vertraglich vereinbart sind; ohne solche Klausel kann eine außerplanmäßige Rückzahlung eine Vorfälligkeitsentschädigung auslösen. Übliche Konditionen sind jährlich 5–10 % der ursprünglichen Darlehenssumme, oft an einen Stichtag gebunden, teils mit Mindestbetrag (z. B. 1.000–5.000 €) und Ankündigungsfrist. Für Kapitalanleger kann eine schnellere Entschuldung die steuerliche Absetzbarkeit von Schuldzinsen senken – hier zählt die Gesamtrechnung. Bei langer Zinsbindung und hohem Zinssatz sind Sondertilgungen besonders wirksam; bei sehr günstigem Bestandszins kann Liquiditätsreserve oder alternative Investition sinnvoller sein. Wichtig: Vertrag prüfen, ob Tilgungssatzwechsel (z. B. 1–5× während der Zinsbindung) möglich ist – das erhöht Flexibilität zusätzlich zur Sondertilgung. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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