FAQ

Notar

Was macht der Notar nach der Beurkundung (Vormerkung, Grundbuch, Fälligkeitsmitteilung) ?

Kurzversion

Der Notar beantragt die Auflassungsvormerkung, holt Genehmigungen und Löschungsbewilligungen ein, koordiniert Rangfragen/Grundpfandrechte und prüft die Fälligkeitsvoraussetzungen, um anschließend die Fälligkeitsmitteilung zu versenden. Danach begleitet er Zahlungsabwicklung, Eigentumsumschreibung und den endgültigen Grundbucheintrag. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Unmittelbar nach der Beurkundung stellt der Notar die Anträge beim Grundbuchamt: Eintragung der Auflassungsvormerkung (Käufersicherung) und – falls mitbeurkundet – Rangbestätigungen bzw. Vormerkeinträge für Grundpfandrechte. Parallel fordert er behördliche Erklärungen/Genehmigungen an (z. B. Negativzeugnis zum kommunalen Vorkaufsrecht, ggf. WEG-Verwalterzustimmung, Sanierungs-/Denkmalschutz-Freigaben, Erbbaurechtszustimmungen). Zugleich holt er bei der Verkäuferbank Löschungsbewilligungen und Ablösebeträge zur Lastenfreistellung ein und stimmt die Treuhandauflagen zwischen Banken ab. Sind die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt (Vormerkung eingetragen, Lastenfreistellung gesichert, Genehmigungen vorliegend, vertragliche Nebenauflagen erfüllt), erstellt der Notar die Fälligkeitsmitteilung an Käufer/Bank mit Zahlungsweg, Frist und Verwendungszwecken. Nach Zahlungseingang (Treuhand/Anderkonto oder Direktzahlung) bestätigt der Notar die Erfüllung, veranlasst den Besitz-/Nutzen-/Lastenwechsel laut Vertrag und beantragt die Eigentumsumschreibung; anschließend erfolgt die endgültige Eintragung der Grundschuld (falls nicht schon zuvor vorgenommen) und die Löschung alter Rechte. Typische Zeitachsen: Vormerkung oft binnen 1–2 Wochen, Fälligkeitsmitteilung nach Eingang aller Nachweise, Eigentumsumschreibung je nach Amtslast weitere Wochen. Praktische Empfehlung: Rang/Grundschuldtexte und Zahlungsplan vorab mit Bank/Notar abstimmen; vollständige Unterlagen beschleunigen die Valutierung und vermeiden Rückfragen/Bereitstellungszinsen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.