FAQ

Notar

Was passiert, wenn der Notartermin abgesagt wird – welche Kosten fallen an und wer trägt diese ?

Kurzversion

Wird ein Notartermin abgesagt, entstehen bereits angefallene Notarkosten (z. B. für Entwurf, Prüfungen, Auslagen) weiterhin; eine reine Terminverschiebung ist oft kostenarm, wenn noch kein Entwurf gefertigt wurde. „Harte“ Notare sind berechtigt die volle Gebühr zu verlangen. Kostenschuldner sind in der Praxis die im Entwurf Beteiligten bzw. der Besteller – intern kann eine Kostenteilung vereinbart werden. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben

ausführliche Erklärung

Notarkosten entstehen nach GNotKG nicht erst mit der Unterschrift, sondern bereits mit Tätigwerden des Notars (z. B. Entwurfsfertigung, rechtliche Prüfungen, Anfragen beim Grundbuchamt). Wird der Termin abgesagt, fallen daher typischerweise Entwurfsgebühren, Betreuungs-/Vollzugsgebühren (sofern bereits angefallen) sowie Auslagen (Kopien, Porto, Registerabrufe) an; bei sehr früher Absage ohne Entwurf bleibt es oft bei geringen Auslagen. Kostenschuldner sind regelmäßig die Beteiligten, für die der Entwurf erstellt wurde, bzw. derjenige, der den Notar beauftragt hat; häufig trägt der Käufer die Kosten des Kaufvertragsentwurfs, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde – rechtlich können Beteiligte auch gesamtschuldnerisch haften. Zusätzliche Positionen können entstehen, wenn Dolmetscher, Beglaubigungen, Treuhand-/Anderkonto-Vorbereitungen oder besondere Prüfungen (z. B. Vorkaufsrecht, Erbbaurecht) bereits veranlasst wurden. Praktisch wichtig: Bei absehbarer Verzögerung frühzeitig Termin verschieben statt „kurzfristig absagen“; den Notar bitten, Entwurfsumfang zu pausieren bzw. auf Minimalstand zu begrenzen, um Gebühren klein zu halten. Vereinbaren Sie intern (Käufer/Verkäufer/Makler/Bauträger) klar, wer Storno-/Entwurfsgebühren trägt, und lassen Sie sich vom Notariat eine transparente Aufstellung geben – so vermeiden Sie spätere Streitigkeiten. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.