
Der Kaufvertrag regelt Parteien, Kaufgegenstand nach Grundbuch (inkl. Flächen, Zubehör), Kaufpreis mit Zahlungsplan/Fälligkeit, Sicherungen (z. B. Auflassungsvormerkung, Lastenfreistellung), Übergabe (Besitz/Nutzen/Lasten) und Haftung/Gewährleistung. Außerdem: Kosten- und Steuerverteilung, eventuelle Genehmigungen/Vorkaufsrechte, Mietverhältnisse, Maklerklausel sowie oft die Grundschuldbestellung für die Finanzierung. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Typische Inhalte sind Parteien und Vertretungen (Identität, Vollmachten) sowie die exakte Objektbeschreibung nach Grundbuch (Gemarkung, Flur/Flurstück, Blatt; bei ETW inkl. Teilungserklärung/Aufteilungsplan, Sonder-/Gemeinschaftseigentum, Sondernutzungen). Der Kaufpreis wird mit Zahlungsmodalitäten festgelegt: Fällig, sobald Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt sind (u. a. Auflassungsvormerkung, Löschungsbewilligungen, Negativzeugnis Vorkaufsrecht, ggf. WEG-Zustimmung); Zahlungsweg via Notaranderkonto oder Direktzahlung. Es folgen Sicherungs- und Rangfragen (Rang der Vormerkung, ggf. Rangbestätigung) und – wenn gewünscht – die Mitbeurkundung der Grundschuldbestellung samt Treuhandauflagen. Übergang von Besitz/Nutzen/Lasten und Gefahrübergang werden datumsgenau geregelt; ggf. Mietverhältnisse/Übergabe der Kaution, Betriebskostenabrechnung und Räumungszustand. Der Sachmängelrechtsteil bestimmt Haftung/Gewährleistung (bei Bestandsobjekten häufig „gekauft wie besichtigt“ mit Ausnahmen für Arglist, Beschaffenheitsvereinbarungen, Baujahr/Energiekennwerte; bei Bauträger MaBV, Fertigstellungsfristen, Gewährleistung BGB/VOB). Festgehalten werden Dienstbarkeiten/Baulasten, Erschließung/Anliegerbeiträge, Denkmalschutz/Sanierungsgebiet/Erbbaurecht und nötige Behördengenehmigungen. Zudem enthält der Vertrag Inventar-/Zubehörlisten, Maklerklausel, Kosten- und Steuerverteilung (i. d. R. Käufer: GrESt, Notar, Grundbuch), Verzug/Vertragsstrafen/Rücktrittsrechte (z. B. Nichtzahlung/Nichtgenehmigung), Datenschutz/Informationspflichten und Schlussklauseln (Salvatorisch, Schriftverkehr). Üblich sind Anhänge: Auszug Grundbuch, Teilungserklärung, Energieausweis-Daten, Zahlungsplan; beim Bauträger zusätzlich Bautenstandsdefinitionen. Für die Finanzierung sinnvoll: Bank-Aktenzeichen im Verwendungszweck, klarer Zahlungsplan und Auflagenwortlaut – das verkürzt die Valutierung und senkt das Risiko von Rückfragen/Bereitstellungszinsen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung :
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