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WEG-Themen (Sondernutzungen, Instandhaltungsrücklage): Wie dokumentiere ich, damit keine Sachbearbeiter-Rückfrage kommt ?

Kurzversion

Sondernutzungen belegen Sie bankfest mit Teilungserklärung inkl. Aufteilungsplan/Gemeinschaftsordnung und – falls abweichend – eingetragener Vereinbarung/Beschluss samt Grundbuchhinweis. Die Instandhaltungsrücklage weisen Sie mit Wirtschaftsplan, letzter Hausgeldabrechnung und einem kontosaldierten Rücklagennachweis (Stichtag, Betrag je Einheit, ggf. Sonderumlagen) nach. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Für Sondernutzungen (Stellplatz, Garten, Dachterrasse) benötigt die Bank eine eindeutige Rechtsgrundlage: die Teilungserklärung (TE) mit Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung, in der das Recht ausdrücklich benannt ist; existieren spätere Änderungen, fügen Sie nachgereichte Beschlüsse/Notarverträge plus Grundbuchhinweis bei. Stimmen Sie Planlage (Aufteilungsplan-Nummer), Bezeichnung der Einheit und MEA exakt auf Exposé/Grundbuch/TE ab, um Widersprüche zu vermeiden. Liegt nur ein einfacher Beschluss ohne Eintragung vor, ergänzen Sie die Beschlusssammlung mit Datumsangabe und Wortlaut; bei befristeten/auflagegebundenen Rechten fügen Sie die Bedingungen bei. Für die Instandhaltungsrücklage reichen Sie Wirtschaftsplan (laufendes Jahr), letzte Hausgeldabrechnung und eine Verwalterbestätigung / Kontoauszug über den gesamten Rücklagenstand und den anteiligen Betrag der Einheit (Stichtag angeben) ein. Gibt es Sonderumlagen oder beschlossene Maßnahmen, legen Sie Beschlüsse samt Höhe, Fälligkeit, Verbleib (bezahlt/ausstehend) bei; bei größeren Projekten helfen Kosten- und Zeitpläne. Technische Risiken (z. B. Dach, Leitungen, Aufzug) belegen Sie mit Protokollen der letzten 3 WEG-Versammlungen, Prüf-/Wartungsnachweisen (Aufzug, Trinkwasser, Heizung) und Gebäudeversicherungsschein (Deckung/Elementar). Formales „Rundum-sorglos“-Set: TE + Aufteilungsplan, Beschlusssammlung, Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Rücklagenbestätigung je Einheit, Protokolle 3 Jahre, Versicherung, WEG-Verwalterzustimmung zur Veräußerung (falls in TE gefordert). Achten Sie auf Aktualität (≤ 12 Monate), Konsistenz der Bezeichnungen und lesbare PDFs – das verhindert fast alle Nachfragen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.