
Zwischen Beurkundung und Kaufpreisfälligkeit sind in der Regel 4–6 Wochen realistisch (bei Sonderfällen 6–10 Wochen). Ab Fälligkeitsmitteilung sollte das Zahlungsziel 10–14 Tage betragen, damit die Bank die Auszahlung technisch schaffen kann. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Praxisgerecht ist, dass der Notar die Fälligkeit ca. 4–6 Wochen nach Beurkundung anstrebt; so bleibt Zeit für Auflassungsvormerkung (oft 1–3 Wochen), das Einholen der Löschungsbewilligungen (typisch 1–3 Wochen) sowie behördliche Vorkaufsrechtsverzichte (häufig 2–4 Wochen, gelegentlich länger). Bei WEG-Themen (Teilungserklärung, Verwalterzustimmung), Erb-/Betreuungsfällen oder Bauträger (Bautenstands-/Teilkaufpreispläne) sollten 6–10 Wochen eingeplant werden. Die Fälligkeitsmitteilung selbst sollte ein Zahlungsziel von 10–14 Kalendertagen vorsehen, weil Banken interne Freigaben, Treuhandaufträge, Grundschuldunterlagen und Auszahlungsnachweise abwickeln müssen. Wird mit Direktzahlungen (statt Anderkonto) gearbeitet und liegt eine Notar-Rangbestätigung vor, können 1–2 Wochen Prozesszeit entfallen; ohne diese Nachweise verlängert es sich. Für Gemeinden mit bekannten langen Vorkaufsrechtsfristen oder Grundbuchämter mit Rückstand empfiehlt sich ein vertraglicher Puffer von +14 Tagen. In parallelen Verkauf/Kauf-Konstellationen sollte der Notar ausdrücklich festhalten, dass Zwischenfinanzierung/Teilauszahlungen zulässig sind, um Zahlungsverzug zu vermeiden. Zusammengefasst: Standardfall 4–6 Wochen bis Fälligkeit, Sonder-/Behördenfälle 6–10 Wochen, 10–14 Tage Zahlungsziel ab Fälligkeitsmitteilung, plus Puffer bei erhöhter Komplexität. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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