
Ein vertraglicher Haftungsausschluss greift nicht, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat. Dann kommen Anfechtung (§ 123 BGB), Rücktritt, Minderung und Schadensersatz in Betracht – wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Auch bei „gekauft wie gesehen“ bleibt die Aufklärungspflicht über wesentliche, verborgene Mängel bestehen; wird sie arglistig verletzt, ist der Haftungsausschluss unwirksam. Ihre Rechtsinstrumente: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB; Frist: 1 Jahr ab Kenntnis), Rücktritt oder Minderung sowie Schadensersatz nach Kaufrecht (§§ 437 ff. BGB). Bei Immobilien steht in der Praxis häufig Rückabwicklung (Rücktritt) oder Minderung + Schadensersatz im Vordergrund; eine „Nacherfüllung“ ist bei Bauwerken meist untauglich. Verjährung: Bei Arglist greift die regelmäßige Frist von 3 Jahren ab Kenntnis (Beginn am Jahresende), mit einer absoluten Höchstfrist bis zu 10 Jahren je nach Anspruch. Beweislast: Sie müssen das Vorliegen des Mangels und die (bedingte) Kenntnis bzw. Täuschungsabsicht des Verkäufers darlegen; Indizien sind z. B. frische „Kosmetik“-Renovierungen über Feuchteschäden, abweichende Angaben in Exposé/Protokollen, verschwiegene Sanierungsbedarfe. Vorgehen: Mangel sofort dokumentieren (Fotos, Gutachten, Zeugen), Schriftverkehr sichern, den Verkäufer schriftlich rügen und – je nach Ziel – Anfechtung erklären bzw. Rücktritt/Minderung verlangen; zur Höhe des Schadensersatzes (z. B. Gutachter-, Sanierungs-, Nutzungsausfallkosten) belegbare Nachweise sammeln. Tipp: Klären Sie früh, ob Bank-/Versicherungsunterlagen betroffen sind (z. B. Verkehrswert, Beleihung); dies beeinflusst Taktik und Vergleichsbereitschaft. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung :
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin !







( zu Übersicht hier klicken )