
Der Beleihungswert ist die vorsichtige, langfristig tragfähige Wertannahme der Bank und steuert Risiko, Beleihungsauslauf (engl. LTV) und Zinssatz; der Kaufpreis steuert v. a. die maximale Auszahlung. Liegt der Beleihungswert unter dem Kaufpreis, entsteht eine Eigenkapitallücke und der LTV steigt – mit möglichen Zinsaufschlägen. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Banken unterscheiden zwei Größen: Kaufpreis (bzw. Gesamtkosten) für die Auszahlung und den Beleihungswert für die Risikosteuerung. Der Beleihungswert wird nach BelWertV konservativ ermittelt und liegt häufig 5–15 % unter Marktwert/Kaufpreis; er soll auch in Stressphasen Bestand haben. Der maßgebliche Beleihungsauslauf (LTV) berechnet sich i. d. R. als Darlehenssumme ÷ Beleihungswert – nicht ÷ Kaufpreis; zentrale Schwellen sind oft ≤ 60 %, ≤ 80 % und > 90 % (mit zunehmenden Zinsaufschlägen/Sonderauflagen). Für die Auszahlung gilt gleichzeitig: Die Bank finanziert typischerweise nicht mehr als den (nachweisbaren) Kaufpreis zuzüglich definierter Nebenkosten/Modernisierung – „Überfinanzierung“ ist ausgeschlossen. Weicht der Beleihungswert nach unten ab, müssen Sie die Differenz zum Kaufpreis als zusätzliches Eigenkapital schließen oder über nachrangige/alternative Sicherheiten (z. B. Zusatzgrundschuld, Verpfändung Depot) abdecken. Ein belastbares Gutachten, plausible Kaufpreisbegründung (Vergleichswerte, Bodenrichtwert, Mieten) und eine saubere Kostenstruktur verbessern die Ansetzbarkeit. Praktisch bedeutet das: Der Kaufpreis sagt, wie viel maximal ausgezahlt werden kann; der Beleihungswert sagt, zu welchen Konditionen und in welcher Tranche die Bank will. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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Worte sind Worte,
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