FAQ

Notar

Welche Unterlagen brauche ich für den Notartermin ?

Kurzversion

Pflicht sind gültiger Ausweis (alle Käufer/Verkäufer), die Stammdaten (Adresse, Geburtsdatum, Steuer-ID) sowie Kaufvertragsentwurf/Objektdaten; bei Vertretung zusätzlich notarielle Vollmacht. Häufig verlangt bzw. sinnvoll: Finanzierungsdaten/Grundschulddaten, Grundbuch-/Teilungserklärungsunterlagen, Verwalterzustimmung/Negativzeugnis, IBAN für Kosten und Zahlungsabwicklung. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Für einen reibungslosen Termin bringen Käufer und Verkäufer amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis/Reisepass) mit; der Notar erfasst zusätzlich Anschrift, Familienstand/Güterstand, Geburtsort, Steuer-ID. Zum Objekt gehören aktueller Grundbuchauszug (Bestandsverzeichnis, Abt. II/III), bei ETW Teilungserklärung + Aufteilungsplan, beim Haus/Bauträger Baugenehmigung/Zahlungsplan nach MaBV/Energieausweis-Daten; meist genügt die vom Notar zugesandte Anlagepaket-Kopie. Der Kaufvertragsentwurf (inkl. Zahlungsplan, Übergabetermin, Inventarliste) sollte allen Beteiligten vorliegen; bei Vertretung ist eine notarielle Vollmacht (oder beglaubigte Abschrift) im Original erforderlich. Käufer sollten ihre Finanzierungsdaten bereithalten: Bank, Darlehens-/Aktenzeichen, gewünschter Grundschuldtext, ggf. Bestellungsformular; bei bestehender Finanzierung des Verkäufers sind Löschungsbewilligungen/Ablösebeträge der Altbank notwendig. Für Gemeinschaftsobjekte: WEG-Verwalterzustimmung (falls erforderlich) und auf Anforderung aktuelle WEG-Unterlagen (Wirtschaftsplan/Abrechnung/Protokoll). Behördenbezug: häufig fragt der Notar nach kommunalem Vorkaufsrechts-Negativzeugnis (beantragt der Notar) und – wo einschlägig – Genehmigungen (Sanierungsgebiet, Erbbaurecht, Denkmalschutz). Praktisch mitbringen: IBAN für Notarkosten/Kaufpreisfluss (Anderkonto/Direktzahlungen), Kontaktdaten der Sachbearbeiter (Bank/Verwaltung), sowie ggf. Schenkungs-/Eigenkapitalnachweise zur reibungslosen Fälligkeitsmitteilung. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.