
In Deutschland trägt regelmäßig der Käufer die Notarkosten für den Kaufvertrag und die Grundbuchkosten für Vormerkung und Eigentumsumschreibung; der Verkäufer zahlt normalerweise die Löschung eigener Lasten (z. B. alte Grundschulden). Die Kosten der neuen Grundschuldbestellung für die Finanzierung übernimmt in der Regel der Käufer/Darlehensnehmer. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Nach üblicher Praxis (und zumeist so im Kaufvertrag geregelt) zahlt der Käufer die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar sowie die Grundbuchgebühren für Auflassungsvormerkung und Eigentumsumschreibung. Der Verkäufer trägt demgegenüber die Kosten zur Lastenfreistellung, also insbesondere Löschungsbewilligungen und Grundbuchlöschungen für bestehende, von ihm bestellte Grundpfandrechte. Die Grundschuldbestellung für das neue Darlehen des Käufers verursacht eigene Notar- und Grundbuchgebühren, die üblicherweise der Käufer übernimmt; je nach Darlehenshöhe liegen diese Zusatzkosten häufig im Promillebereich des eingetragenen Betrages. Als grober Rahmen (nicht tagesaktuell): Für Notar + Grundbuch im reinen Kauf fallen oft ≈ 1,5–2,0 % des Kaufpreises an; zusätzlich kommt die Grundschuldeintragung (typisch ≈ 0,2–0,5 % der Darlehenssumme**)**. Sonderfälle: Anderkonto-/Treuhandabwicklung verursacht Mehrkosten; abweichende vertragliche Abreden sind möglich (z. B. Kostenteilung). Wichtig für die Planung: Im Kaufvertrag klar festhalten, wer welche Kostenblöcke trägt, und beim Notar/Finanzierer die Gebührenordnung (GNotKG) und Schätzgrundlagen (Kaufpreis, Grundschuldhöhe) verifizieren. So vermeiden Sie Missverständnisse, unnötige Rückfragen und Zeitverlust bei der Fälligkeit. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
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Daher unsere Empfehlung :
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