
Bei Neubauprojekten zahlen Käufer in Raten nach Baufortschritt: Jede Rate wird erst fällig, wenn ein definierter Bauzustand erreicht und belegt ist (z. B. Rohbau fertig, Fenster drin). Im Bauträgerkauf gibt es dafür standardisierte Ratenpläne; bei Einzelbauverträgen (GU/Handwerker) gelten abschlagsfähige Teilleistungen nach Vertrag/BGB – immer nur gegen geeignete Nachweise. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Grundprinzip: Zahlung folgt Leistung. Der Ratenplan teilt den Gesamtpreis in mehrere Teilbeträge (typisch 6–10 Raten), die erst nach dokumentiertem Baufortschritt fällig werden. Beim Bauträgerkauf sind die Raten an klare Meilensteine gekoppelt (z. B. Beginn/Gründung, Rohbaufertigstellung mit Dach, Einbau von Fenstern, Innenputz/Estrich, technische Gewerke, Bezugsfertigkeit/Schlussrate); die Einzel-Prozentsätze und Reihenfolge ergeben in Summe 100 %. Erforderliche Nachweise sind je nach Bank u. a. Bautenstandsberichte (Architekt/SiGeKo/Bauleiter), Fotos mit Datierung, Abnahmeprotokolle, Rechnungen oder Notarbestätigungen – ohne diese wird die Rate nicht freigegeben. Bei Einzelverträgen/GU werden Abschlagsrechnungen gestellt, sobald abgrenzbare Teilleistungen erbracht sind; sinnvoll ist ein vertraglicher Leistungsverzeichnis-bezogener Zahlungsplan (Positionen mit Prozentsatz, z. B. Erdarbeiten 8 %, Rohbau 25 %, Dach 10 % …). Zur Liquiditätssteuerung empfiehlt sich eine Anschubrate (klein, z. B. 5–10 %) und größere Raten erst bei werthaltigen Meilensteinen (Rohbau/Dach dicht), damit das Baurisiko nicht vorfinanziert wird. Banken prüfen vor Auszahlung: Grundschuldbestellung (oder Notar-Rangbestätigung), Fälligkeitsmitteilung, Bautenstand und ggf. Eigenkapitalabruf (Eigenmittel zuerst). Für die Schlussrate sollten Restmängel über Einbehalte (z. B. 3–5 % oder kalkulierte Mängelbeseitigungskosten) mit Nachfristregel abgesichert sein, damit die Bank trotz offener Restarbeiten auszahlt. Wichtig: Zahlungsziele realistisch setzen (oft 7–10 Bankarbeitstage) und Übergänge (z. B. Nutzen/Lasten) an die vollständige Kaufpreiszahlung knüpfen. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.
Daher unsere Empfehlung :
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