
Für die Beurkundung eines Immobilienkaufvertrags inkl. Vollzugstätigkeiten und Auslagen liegen die Notarkosten grob bei ca. 0,8–1,2 % des Kaufpreises (ohne Grundbuchgebühren). Für die Grundschuldbestellung fallen zusätzlich meist ca. 0,1–0,3 % der Darlehenssumme an. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.
Bemessungsgrundlage ist das GNotKG (Gebühren nach Geschäftswert, hier i. d. R. der Kaufpreis). Für den Kaufvertrag entstehen typischerweise: Beurkundungsgebühr (häufig doppelte Gebühr nach Tabelle), Vollzugs-/Betreuungsgebühren (z. B. Anträge, Korrespondenz, Treuhandauflagen), Auslagen (Post/Telekom, Kopien) und USt. In Summe landen Sie realistisch bei rund 0,8–1,2 % des Kaufpreises nur für den Notar. Kommt eine Grundschuldbestellung hinzu, richtet sie sich nach der eingetragenen Grundschuld/Darlehenssumme; inklusive Auslagen/USt ergibt das meist ca. 0,1–0,3 % zusätzlich. Beispielhaft (nur Größenordnung): Kaufpreis 500.000 € ⇒ Notarkosten Kaufvertrag etwa 4.000–6.000 €; Darlehen 350.000 € ⇒ Notar für Grundschuld etwa 350–1.000 €. Abweichungen ergeben sich durch Sonderkonstellationen (Anderkonto, umfangreiche Anlagen, mehrere Käufer/Verkäufer, Erbbaurecht, Bauträger, zusätzliche Vollmachten). Wichtig: Grundbuchgebühren kommen separat hinzu; wer zahlt was, regelt der Kaufvertrag (üblich: Käufer trägt Notar Kaufvertrag und Grundbuch, Verkäufer die Löschung eigener Lasten). Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
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