FAQ

Notar

Wie regele ich Übergang von Nutzen und Lasten (Miete, Hausgeld, Versicherungen) rechtssicher im Kaufvertrag ?

Kurzversion

Legen Sie einen eindeutigen Stichtag für Besitz-/Nutzen-/Lastenübergang fest und regeln Sie im Vertrag die Abrechnung von Mieten, Kaution, Hausgeld/Betriebskosten sowie die Übernahme/Abtretung der Gebäudeversicherung. Vereinbaren Sie klare Zahlungs- und Nachweisregeln (u. a. Mietkonto- und Kautionsübergabe, WEG-Bestätigungen) und koppeln Sie die Übergabe an die Kaufpreisfälligkeit. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Rechtssicher wird es, wenn der Vertrag einen Stichtag (Datum/Uhrzeit) definiert, ab dem Besitz, Nutzen und Lasten übergehen; bis dahin trägt der Verkäufer alle Kosten/Gefahren, ab dann der Käufer. Für vermietete Objekte sollte geregelt sein: Abtretung der Mietforderungen ab Stichtag, Übergabe der Kaution (inkl. Zinsen) mit saldoierter Kautionsliste, sowie die Haftung für Mietrückstände/Schäden bis zum Stichtag beim Verkäufer. Bei WEG-Objekten: Verweisen Sie auf Wirtschaftsplan und Hausgeld; vereinbaren Sie eine zeitanteilige Abrechnung (Vorauszahlungen/Rückstände bis Stichtag Verkäufer, danach Käufer) und die Übergabe der WEG-Unterlagen (Teilungserklärung, Protokolle, Beschluss-Sammlung). Für Betriebs-/Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll) sollte der Vertrag eine Stichtagsablesung und die Schlüssel der Kostenverteilung (z. B. m², Personen) festschreiben, plus Belegepflicht für Abschlagsstände. Die Gebäudeversicherung läuft häufig über den Stichtag weiter; regeln Sie Eintritt/Abtretung (§ 95 VVG-Prinzip) oder die Kündigung mit nahtlosem Neuabschluss; wichtig: wer trägt Prämien anteilig, wer meldet den Gefahrübergang. Vereinbaren Sie, dass Fälligkeitsmitteilung, Lastenfreistellung und Auflassungsvormerkung vorliegen müssen und dass Schlüssel-/Übergabeprotokoll sowie Zählerstände dokumentiert werden; bei Neuberechnung: Zahlungsziel (z. B. 7–10 Banktage) und Verzugsfolgen. Bei Hausverwalterwechsel: Aufnahme des Käufers in Verteiler, SEPA-Mandat anpassen, Bescheinigung des Verwalters zu Hausgeldrückständen/Sonderumlagen. Bei Sondereigentum mit Sondernutzungen (Stellplatz/Garten) muss deren Übernahme und etwaige Nutzungsentgelte ausdrücklich gesichert werden. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.