FAQ

Überhaupt Kredit

Wie setze ich Rang-/Löschungsbewilligungen so, dass die Bank schneller freigibt (Notar/Grundbuch-Reihenfolge) ?

Kurzversion

Schnelle Freigaben gelingen, wenn Löschungs- und Rangbewilligungen vollständig, „treuhänderisch“ konditioniert und in der richtigen Reihenfolge beim Notar/Grundbuchamt liegen: erst Auflassungsvormerkung, dann rangrichtige Grundschuldbestellung der finanzierenden Bank, parallel Löschung alter Rechte gegen Zahlung. Nutzen Sie klare Treuhandaufträge (Zahlung gegen Löschungseintragung) und eindeutige Rangbestimmungen im Antrag. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

1)Unterlagen bündeln: Besorgen Sie Löschungsbewilligungen aller zu löschenden Rechte (Altgrundschulden, Reallasten) im Original inkl. Rückgewähr/Quittung, dazu Rangbescheinigungen/Rangbewilligungen für die neue Grundschuld. 2) Treuhandkette definieren: Der Notar erhält von der Altbank eine Treuhandanweisung („Löschung gegen Zahlung XY“) und von der Neobank die Auszahlungsauflage („Zahlung, sobald Löschung sichergestellt/rangrichtige Eintragung gesichert ist“). 3) Reihenfolge festlegen: a) Auflassungsvormerkung für den Käufer, b) Eintragung der neuen Grundschuld mit genau bezeichnetem Rang (z. B. Rang 1 nach Löschung Altlasten), c) Löschung Altgrundpfandrechte mit Verrechnung des Kaufpreises, d) Lastenfreistellung bestätigen. 4) Formulierung im Notarantrag: Eindeutige Rangbestimmung („… ist im ersten Rang nach Löschung der in Abt. III Nr. … eingetragenen Grundschuld einzutragen“) und Antragskopplung („Eintragung nur zusammen mit …“), damit das Grundbuchamt automatisiert in einer Rangfolge arbeitet. 5) Vollständigkeit: Fügen Sie Bewilligungen, Identitäts-/Legitimationsnachweise, ggf. Vormerkungszustimmung des Veräußerers, sowie Kostenübernahme-Hinweise bei; fehlende Seiten oder unklare Aktenzeichen erzeugen Rückfragen. 6) Zeit sparen: Beantragen Sie vorab eine Rangbescheinigung oder Zwischenvermerk für die neue Grundschuld, damit die Bank ihre Auszahlung „gegen rangrichtige Eintragung“ freigeben kann. 7) Schnittstellen klären: Stimmen Sie Kaufpreisfälligkeit, Auszahlungsplan und Löschungsbeträge mit Notar, Altbank und Neobank ab; hinterlegen Sie Verrechnungsanweisungen (welcher Betrag geht an wen). 8) Sonderfälle (WEG/Erbbaurecht): Zusätzliche Genehmigungen (WEG-Verwalterzustimmung, Erbbauzinsgläubiger) vorab beibringen und im Antrag referenzieren. 9) Kontrollliste für die Bankfreigabe: (a) rangrichtige Grundschuldbestellungsurkunde, (b) Löschungsbewilligungen inkl. Treuhand, (c) Grundbuchanträge mit Rangbestimmung, (d) Fälligkeitsmitteilung des Notars mit Aktenzeichen, Zahlungsweg und Fristen. 10) Praxis-Tipp: Bitten Sie den Notar um eine „Vollzugsübersicht“ (Ablauf/Checkliste) und um vorgezogene Einreichung der Anträge per Elektronischem Rechtsverkehr, damit das Grundbuchamt die Reihenfolge sofort zuordnen kann. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.