FAQ

Immobilien

Wie sichere ich im Vertrag Einbehalte für festgestellte Mängel, ohne die Bankauszahlung zu gefährden ?

Kurzversion

Formulieren Sie einen bankkonformen Einbehalt mit klarem Mängelkatalog, Fixbetrag/Prozentsatz (z. B. 3–10 %), Frist und Freigabemechanik über Notar/anderes Treuhandkonto. Wichtig: Der Kaufpreis bleibt grundsätzlich fällig, nur der definierte Einbehalt wird separiert – so zahlt die Bank aus. Wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Damit die Bank trotz Mängeln auszahlt, muss der Einbehalt präzise und begrenzt sein: Benennen Sie die konkreten Mängel im Vertrag/Anhang (Mängelprotokoll) und legen Sie einen fixen Betrag oder Prozentsatz fest (üblich 3–10 % des Kaufpreises, objektbezogen). Der Vertrag sollte regeln: „Kaufpreis wird fällig; ein Betrag i. H. v. … € wird als Einbehalt zugunsten Käufer/Bank auf dem Notaranderkonto treuhänderisch verwahrt“ – so kann die Bank den Hauptteil auszahlen und nur der Einbehalt bleibt blockiert. Definieren Sie eine klare Freigabe-Logik: Auszahlung des Einbehalts nach Nachweis der Mängelbeseitigung (z. B. Abnahmeprotokoll, Fotos, Fachunternehmer-Bestätigung, Rechnung) oder nach neutralem Gutachten; alternativ Teilauszahlungen je Mangel. Setzen Sie eine Frist (z. B. 4–8 Wochen) und regeln Sie, dass bei Fristablauf ohne Mängelbeseitigung der Einbehalt für die Beseitigung verwendet oder anteilig an den Käufer freigegeben wird. Vermeiden Sie „weiche“ Formulierungen („nach Ermessen“, „nach Gefühl“) – Banken verlangen objektiv prüfbare Kriterien (Betrag, Dokumente, Zuständigkeit Notar). Nicht die Fälligkeitsvoraussetzungen aufweichen (Vormerkung, Lastenfreistellung etc. bleiben unverändert) und kein überhöhter Einbehalt, sonst riskieren Sie eine Auszahlungsverweigerung. Praktisch bewährt: Zahlungsplan = Kaufpreis minus definiertem Einbehalt, mit Adressierung/ Aktenzeichen der Bank in der Fälligkeitsmitteilung sowie Benennung des Notars als Treuhänder für den Einbehalt. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.