FAQ

Immobilien

Wie werden offene Mängel/Restarbeiten im Vertrag so geregelt (Einbehalt, Nachfrist), dass die Bank trotzdem auszahlt ?

Kurzversion

Definieren Sie die Restarbeiten exakt im Kaufvertrag (Anlage/Mängelliste), vereinbaren Sie einen klar bezifferten Einbehalt (z. B. 3–10 % oder mind. 2–3× der voraussichtlichen Beseitigungskosten) und setzen Sie eine Nachfrist zur Abarbeitung. Die Bank zahlt in der Regel aus, wenn der Notar bestätigt, dass nur diese Restpunkte offen sind und der Einbehalt treuhänderisch gesichert ist – wenn Sie möchten, unterstützen wir Ihr Vorhaben.

ausführliche Erklärung

Wesentlich ist eine präzise Beschaffenheitsvereinbarung: Restarbeiten/Mängel werden konkret beschrieben, mit Ort, Umfang und (wenn möglich) Kostenschätzung, als Anlage zum Kaufvertrag (Mängelprotokoll). Vereinbaren Sie eine Teilkaufpreisfälligkeit (z. B. 90–97 %) sofort nach Fälligkeit und einen Einbehalt (z. B. 3–10 % oder ein fester Betrag), der beim Notar auf Anderkonto oder gegen Bankbürgschaft gesichert wird. Legen Sie eine Nachfrist zur Erledigung fest (typisch 10–30 Werktage) sowie die Bedingung zur Freigabe: Auszahlung des Einbehalts erst nach Abnahmeprotokoll oder Fachunternehmer-Nachweis je Restpunkt. Formulieren Sie bankkonform: keine „Gefälligkeits-“ oder „nach Ermessen“-Klauseln, sondern klare Beträge, Fristen, Nachweise; benennen Sie, dass alle übrigen Fälligkeitsvoraussetzungen (Vormerkung, Lastenfreistellung, Genehmigungen) erfüllt sind. Der Notar stellt dann eine Fälligkeitsmitteilung aus, in der die Restarbeiten als nicht fälligkeitshemmend bezeichnet werden und der Einbehalt ausdrücklich genannt ist – das ermöglicht die Auszahlung des Hauptbetrags durch die Bank. Alternativen: Gewährleistungseinbehalt mit Stufenfreigabe (z. B. 50 % nach Teilabnahme, Rest nach Schlussabnahme) oder Bedeutungsschwelle (Bagatellgrenze, z. B. <1.000 €), damit Kleinigkeiten die Auszahlung nicht blockieren. Dokumentieren Sie jeden Schritt mit datierten Fotos/Rechnungen/Abnahmen; saubere Nachweise beschleunigen die Freigabe des Einbehalts. Uns ist klar, dass unsere Antworten selten Ihre exakte Situation widerspiegeln – kontaktieren Sie uns und wir können Sie u.U. konkret unterstützen und voranbringen :-)

Danke schön ,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung :
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin !

Online Anfrageunser FinanzierungsablaufFirst-Choice-Finanzierungernst nehmenüber unsLexikon

1 .  Lexikon : Deutschlands größtes Fachlexikon mit über 3.333 Sachbegriffen zu Rechten, Pflichten, Kosten gegenüber Banken, Käufer, Verkäufer, Notare, Bauträger, etc.  ( zum Lexikon hier klicken )

2 .  Finanzierungsformen:  Möchten Sie wissen, wie sich normaler Immobilienkredit, Bausparerdarlehen, Volltilger und endfällige Kredite unterscheiden inklusive Ihrer Vor- und Nachteile ?  ( zur Übersicht hier klicken )

3 .  Finanzierungsablauf : Wollen Sie genauer lesen, wie der Ablauf unserer Kreditsuche ist, welche Arbeiten wir Ihnen abnehmen inklusive der Denkweisen und Hürden der Banken ? ( zur Übersicht hier klicken )

4 .  Über uns : Möchten Sie erfahren, wer wir sind, was wir im Bereich Immobilienfinanzierungen besonderes anbieten und warum unser Service für Sie kostenlos ist ? ( zur Info hier klicken )

5 .  Bausparer : Möchten Sie erfahren, was ein Bausparer ist und ob er mit seinen Vor- und Nachteilen für Ihre Finanzierung sinnvoll sein kann ?  ( zur Übersicht hier klicken )

6 .  First-Choice-Finanzierung : Haben Sie Interesse an einer Lösung, die Sie schneller schuldenfrei macht und gleichzeitig günstiger ist als klassische Bankmodelle ?  ( zur Info hier klicken )

7 .  Übersicht: Welche Versicherungen sind für eine Immobilie/-kredit direkt und vor allem indirekt wichtig und richtig ?  ( zur Übersicht hier klicken )

8 .  Wollen Sie nachlesen, welche Vor- und Nachteile Ihr Finanzierungsvorhaben haben könnte ?  ( zu Übersicht hier klicken )

Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.