Angebot und Annahme beim Notar

Was ist die Bedeutung von Angebot und Annahme beim Notar?

Kurzversion

Angebot und Annahme beim Notar bezeichnen den rechtlichen Vorgang, durch den ein Immobilienkaufvertrag wirksam zustande kommt. Eine Vertragspartei gibt ein Angebot ab, das von der anderen Partei notariell beurkundet angenommen werden muss. Erst durch diese notarielle Annahme wird der Vertrag rechtlich verbindlich.

ausführliche Erklärung

Der Begriff Angebot und Annahme beim Notar beschreibt den rechtsverbindlichen Ablauf, durch den ein Immobilienkaufvertrag entsteht. Nach deutschem Recht müssen Kaufverträge über Grundstücke oder Immobilien gemäß § 311b BGB notariell beurkundet werden, damit sie wirksam sind. Ein wirksamer Vertrag erfordert zwei übereinstimmende Willenserklärungen – das Angebot einer Partei und die Annahme durch die andere Partei. Beide Erklärungen müssen im Rahmen eines Notartermins notariell beurkundet werden. Das bedeutet: Eine Vertragspartei gibt ein Angebot ab, das entweder direkt im selben Notartermin oder auch zeitversetzt in einem separaten Termin von der anderen Partei angenommen wird. Findet die Annahme nicht im selben Termin statt, spricht man von einem sogenannten „Einseitentermin“. In solchen Fällen wird dem Annehmenden der beurkundete Vertragsentwurf übergeben, und dieser muss in einem eigenen Notartermin seine Annahme erklären. Diese nachträgliche Annahme ist ebenfalls notariell zu beurkunden. Der Vertrag gilt erst mit Zugang der notariellen Annahmeerklärung beim anbietenden Vertragspartner als zustande gekommen. In der Immobilienpraxis ist dieses Verfahren häufig, wenn Käufer oder Verkäufer zeitlich oder örtlich verhindert sind oder noch Rücksprache mit Dritten (z. B. Banken oder Familienmitgliedern) halten müssen. Wichtig ist, dass zwischen Angebot und Annahme keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden – sonst liegt kein wirksamer Vertragsschluss vor, sondern lediglich ein neues Angebot. Erst mit der notariellen Annahme entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, der für beide Seiten bindend ist.

Beispiel

Ein Verkäufer bietet einem Käufer eine Eigentumswohnung in Berlin für 980.000 € an. Er erklärt dieses Angebot in einem Notartermin und lässt es beurkunden. Der Käufer ist zu diesem Zeitpunkt im Ausland und kann nicht teilnehmen. Ihm wird das Angebot übermittelt, und er nimmt es eine Woche später in einem separaten Notartermin beim Notar an. Erst mit dieser notariellen Annahme ist der Immobilienkaufvertrag zustande gekommen. Die Bank des Käufers zahlt daraufhin das Darlehen in Höhe von 800.000 € aus.

Zusammenfassung

Angebot und Annahme beim Notar beschreiben den rechtlich verbindlichen Abschluss eines Immobilienkaufvertrags durch zwei notariell beurkundete Willenserklärungen. Sie ermöglichen Flexibilität, bergen jedoch Verzögerungs- und Kostenrisiken. Der Vertrag wird erst wirksam, wenn die Annahme formgerecht erfolgt ist.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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