Auflassung

Was ist die Bedeutung von Auflassung?

Kurzversion

Die Auflassung ist die Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Die Auflassung muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar erklärt werden. Ohne eine wirksame Auflassung kann eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht erfolgen.

ausführliche Erklärung

Die Auflassung ist im deutschen Immobilienrecht ein zwingend notwendiger Bestandteil des Eigentumswechsels einer Immobilie. Sie bezeichnet die ausdrückliche Einigung zwischen dem bisherigen Eigentümer und dem Erwerber, dass das Eigentum an der Immobilie übergehen soll. Diese Einigung muss persönlich und gleichzeitig vor einem Notar erfolgen, der die Auflassung beurkundet. Die Auflassung ist ein eigenständiges Rechtsgeschäft, das vom Kaufvertrag zu unterscheiden ist. Der Kaufvertrag begründet lediglich die Verpflichtung zur Eigentumsübertragung, während die Auflassung die tatsächliche dingliche Einigung darstellt. Erst nach der notariellen Beurkundung der Auflassung kann der Erwerber als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden. Der Notar spielt hierbei eine zentrale Rolle, da er prüft, ob alle Voraussetzungen wie Kaufpreiszahlung, Fälligkeitsvoraussetzungen und etwaige Genehmigungen vorliegen. Die Auflassung kann im selben Termin wie der Kaufvertrag oder in einem gesonderten Termin erklärt werden. In der Praxis wird die Auflassung in der Regel bereits im Kaufvertrag mit aufgenommen und beurkundet. Die Auflassung stellt somit den entscheidenden rechtlichen Schritt dar, der den Eigentumsübergang bei Immobilien ermöglicht. Ohne die wirksame Auflassung kann keine Umschreibung im Grundbuch vorgenommen werden, auch wenn ein Kaufpreis gezahlt wurde. Die Auflassung ist deshalb ein besonders geschützter und formstrenger Vorgang im Immobilienrecht.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt ein Einfamilienhaus. Im notariellen Kaufvertrag einigen sich Käufer und Verkäufer nicht nur auf die Vertragsbedingungen, sondern erklären auch die Auflassung. Der Notar bestätigt, dass die Auflassung wirksam erfolgt ist. Nachdem der Käufer den Kaufpreis vollständig gezahlt hat und alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Käufer aufgrund der zuvor erklärten Auflassung als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Zusammenfassung

Die Auflassung ist die erforderliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Eigentumsübergang einer Immobilie. Die Auflassung muss vor einem Notar erklärt werden, damit der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden kann. Ohne die Auflassung kann der Eigentumsübergang rechtlich nicht vollzogen werden.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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