Auflassungsvormerkung

Was ist eine Auflassungsvormerkung?

Kurzversion

Die Auflassungsvormerkung ist eine rechtliche Sicherung im Grundbuch, die den Erwerb eines Grundstücks durch einen Käufer vor anderen Ansprüchen schützt.

ausführliche Erklärung

Die Auflassungsvormerkung ist ein vertraglicher Eintrag im Grundbuch, der den Käufer eines Grundstücks vor möglichen späteren Ansprüchen Dritter schützt. Sie wird im Rahmen eines Kaufvertrags über ein Grundstück eingetragen, um dem Käufer das Recht zu sichern, das Grundstück zu einem späteren Zeitpunkt im Grundbuch eingetragen zu bekommen. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben und die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, gilt der Kauf des Grundstücks als rechtlich gesichert, auch wenn der eigentliche Eigentumsübergang (also die Eintragung im Grundbuch) noch nicht erfolgt ist. Die Auflassungsvormerkung dient dazu, dem Käufer zu garantieren, dass der Verkäufer nicht das Grundstück an einen anderen Interessenten veräußern kann, bevor der Eigentumseintrag vollzogen wird. Sie ist insbesondere dann wichtig, wenn der Kaufpreis in Raten gezahlt wird oder der Kaufvertrag in mehreren Schritten abgewickelt werden soll. In der Praxis ist die Auflassungsvormerkung ein gängiges Mittel, um die Sicherheit eines Immobilienkaufs zu erhöhen.

Beispiel

Ein Käufer und ein Verkäufer haben sich über den Kauf eines Hauses geeinigt. Der Kaufpreis wird in mehreren Raten bezahlt, und die vollständige Zahlung ist erst in einigen Monaten abgeschlossen. Um sicherzustellen, dass der Verkäufer das Haus während dieser Zeit nicht an jemand anderen verkauft, wird im Grundbuch eine Auflassungsvormerkung eingetragen. Diese Vormerkung sichert dem Käufer das zukünftige Eigentum an dem Haus, selbst wenn er es erst nach der vollständigen Zahlung und Eintragung als Eigentümer im Grundbuch erhält.

Zusammenfassung

Die Auflassungsvormerkung schützt den Käufer eines Grundstücks, indem sie im Grundbuch sichert, dass der Käufer das Grundstück nach Vertragserfüllung auch tatsächlich erwirbt. Sie verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück während der Übergangsphase an andere verkauft. Die Vormerkung wird vor der endgültigen Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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