Auslösebetrag

Kurzversion

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Der Auslösebetrag ist der Betrag, der gezahlt werden muss, um eine bestimmte vertragliche Bedingung zu erfüllen oder eine Sicherheit freizugeben. Im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen wird der Auslösebetrag häufig als Summe genannt, die erforderlich ist, um ein bestehendes Darlehen vorzeitig zu begleichen oder eine Grundschuld/Hypothek abzulösen.

ausführliche Erklärung

Der Auslösebetrag ist der Betrag, der notwendig ist, um eine vertraglich vereinbarte Verpflichtung zu beenden oder eine Sicherheit zu lösen. In der Immobilienfinanzierung tritt dieser Begriff besonders dann auf, wenn ein Darlehen vorzeitig zurückgezahlt oder eine Grundschuld bzw. Hypothek abgelöst werden soll. Der Auslösebetrag setzt sich in der Regel aus dem noch offenen Kreditbetrag, aufgelaufenen Zinsen sowie etwaigen Vorfälligkeitsentschädigungen oder anderen vertraglichen Gebühren zusammen, die bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Darlehens anfallen können. Ein Auslösebetrag kann auch in Fällen der Umschuldung oder bei der Ablösung von Finanzierungen zur Anwendung kommen, wenn der Kreditnehmer von einer günstigeren Finanzierungsmöglichkeit Gebrauch machen möchte. Banken und Kreditinstitute berechnen dabei den genauen Betrag, der nötig ist, um die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen vollständig zu erfüllen.

Beispiel

Ein Kreditnehmer hat ein Darlehen über 200.000 Euro aufgenommen und möchte dieses nach fünf Jahren vorzeitig abbezahlen. Der Auslösebetrag für die vorzeitige Rückzahlung setzt sich aus dem noch offenen Darlehensbetrag von 180.000 Euro, aufgelaufenen Zinsen von 5.000 Euro und einer Vorfälligkeitsentschädigung von 2.000 Euro zusammen. Der Auslösebetrag, den der Kreditnehmer zahlen muss, beträgt somit 187.000 Euro.

Zusammenfassung

Der Auslösebetrag ist der Betrag, der benötigt wird, um eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen oder eine Sicherheit freizugeben, beispielsweise bei der vorzeitigen Rückzahlung eines Darlehens. Er setzt sich aus dem offenen Kreditbetrag sowie etwaigen Zinsen und Gebühren zusammen. Dieser Betrag wird insbesondere bei Umschuldungen oder der Ablösung von Finanzierungen relevant.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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