Bürgschaft

Was ist eine Bürgschaft?

Kurzversion

Eine Bürgschaft ist ein rechtlicher Vertrag, bei dem sich eine dritte Person (der Bürge) gegenüber einem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners einzustehen.

ausführliche Erklärung

Die Bürgschaft ist ein Sicherungsmittel im deutschen Zivilrecht (§§ 765 ff. BGB), das besonders im Bereich der Immobilienfinanzierung eine bedeutende Rolle spielt. Sie wird durch einen einseitigen Vertrag zwischen dem Bürgen und dem Gläubiger begründet, wobei sich der Bürge verpflichtet, für die Schulden eines Dritten (dem Hauptschuldner) einzustehen. Die Bürgschaft tritt in Kraft, wenn der Hauptschuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise bei einem Immobilienkredit. Der Gläubiger, in der Regel die Bank, hat dann das Recht, den Bürgen in Anspruch zu nehmen. Es gibt verschiedene Formen der Bürgschaft, etwa die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge sofort haftet, ohne dass der Gläubiger zuvor den Schuldner verklagen muss, oder die Ausfallbürgschaft, bei der erst nach erfolgloser Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner der Bürge belangt werden kann. Für den Bürgen bedeutet dies ein erhebliches finanzielles Risiko, da er mit seinem gesamten Vermögen haftet. Daher sollten Bürgschaften immer wohlüberlegt und nur nach umfassender Beratung übernommen werden.

Beispiel

Ein Ehepaar möchte eine Immobilie im Wert von 900.000 Euro kaufen und benötigt ein Darlehen von 750.000 Euro. Die Bank verlangt zusätzlich zur Grundschuld eine Bürgschaft, weil das Einkommen des Ehepaars nur knapp über der Anforderung liegt. Der Vater des Ehepartners erklärt sich bereit, eine selbstschuldnerische Bürgschaft über 200.000 Euro zu übernehmen. Falls das Ehepaar seine Raten nicht mehr bedienen kann, darf die Bank unmittelbar auf den Vater als Bürgen zugreifen und den Betrag von ihm einfordern, ohne das Vermögen des Ehepaars zuerst verwerten zu müssen.

Zusammenfassung

Eine Bürgschaft ist eine rechtlich bindende Verpflichtung eines Dritten, für die Schulden des Hauptschuldners einzustehen. In der Immobilienfinanzierung wird sie als zusätzliche Sicherheit eingesetzt. Der Bürge haftet im Zweifel mit seinem eigenen Vermögen, wenn der Schuldner ausfällt.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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