eidesstattliche Versicherung

Was ist eine eidesstattliche Versicherung?

Kurzversion

Die eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung, in der eine Person bestimmte Angaben an Eides statt als wahr versichert. Sie ersetzt in bestimmten Fällen die Vorlage von Dokumenten oder Nachweisen. Falsche Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung sind strafbar.

ausführliche Erklärung

Die eidesstattliche Versicherung ist eine rechtlich bindende Erklärung, mit der eine Person die Richtigkeit bestimmter Angaben an Eides statt versichert. Sie wird häufig dann verlangt, wenn eine amtliche oder notarielle Bestätigung nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt werden kann, zum Beispiel im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, bei der Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse oder im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens. In der Immobilienfinanzierung kann die eidesstattliche Versicherung zum Beispiel von Bedeutung sein, wenn der Kreditnehmer über kein aktuelles Dokument zur Vermögensauskunft verfügt, aber die Bank eine verbindliche Auskunft über Schuldenfreiheit oder Eigentumsverhältnisse verlangt. In einem anderen Zusammenhang kann ein Schuldner zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über seine Vermögensverhältnisse verpflichtet werden, wenn ein Gläubiger im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens Informationen zur Pfändbarkeit benötigt. Diese spezielle Form wird auch „Vermögensauskunft“ genannt. Die eidesstattliche Versicherung wird in der Regel vor einem Notar, Gericht oder einer zur Abnahme berechtigten Behörde abgegeben. Sie hat hohe rechtliche Verbindlichkeit, da falsche Angaben gemäß § 156 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden können. Die eidesstattliche Versicherung ist kein Ersatz für eine objektive Prüfung, wird jedoch in bestimmten Verfahren als Beweismittel akzeptiert, wenn andere Nachweise nicht vorliegen. Sie kann im Rahmen einer Immobilienfinanzierung ebenfalls zur Dokumentation bestimmter familiärer oder finanzieller Umstände beitragen, zum Beispiel zur Bestätigung, dass kein sonstiges Immobilieneigentum besteht.

Beispiel

Ein Käufer möchte eine Eigentumswohnung erwerben. Die finanzierende Bank verlangt einen Nachweis darüber, dass der Käufer keine weiteren Belastungen oder laufenden Kredite hat. Da sich ein bestimmter Nachweis verzögert, stellt der Käufer eine eidesstattliche Versicherung aus, in der er erklärt, aktuell keine weiteren Verbindlichkeiten gegenüber Dritten zu haben. Diese Erklärung wird vom Notar beglaubigt und der Bank vorgelegt, um den Finanzierungsprozess nicht zu verzögern. Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass falsche Angaben in dieser Erklärung strafrechtliche Konsequenzen haben können.

Zusammenfassung

Die eidesstattliche Versicherung ist eine formelle Erklärung über die Richtigkeit bestimmter Angaben und kann in der Immobilienfinanzierung ergänzend zur Dokumentation dienen. Sie hat hohe rechtliche Verbindlichkeit und darf nur wahrheitsgemäß abgegeben werden. Falschangaben können strafrechtlich verfolgt werden.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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