eingetragene Grundschuld
Was ist eine eingetragene Grundschuld?
Kurzversion
Die eingetragene Grundschuld ist ein im Grundbuch vermerktes Sicherungsrecht einer Bank oder eines Kreditgebers an einer Immobilie.
ausführliche Erklärung
Die eingetragene Grundschuld ist eine sogenannte dingliche Sicherheit und spielt eine zentrale Rolle bei der Immobilienfinanzierung. Sie wird im Grundbuch der jeweiligen Immobilie eingetragen und gewährt dem Gläubiger – in der Regel einer Bank oder einem Kreditinstitut – das Recht, die Immobilie verwerten zu lassen, wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommt. Die Grundschuld gehört zu den sogenannten Grundpfandrechten und unterscheidet sich von der Hypothek dadurch, dass sie nicht automatisch an ein konkretes Darlehen gebunden ist. Sie kann somit auch bestehen bleiben, wenn das ursprüngliche Darlehen bereits zurückgezahlt wurde, es sei denn, sie wird gelöscht oder auf einen neuen Gläubiger übertragen. Die Eintragung der Grundschuld erfolgt nach notarieller Beurkundung durch Eintrag in Abteilung III des Grundbuchs und wird dort mit dem Nennbetrag, dem Gläubiger und dem sogenannten Briefvermerk (bei einer Briefgrundschuld) oder dem Vermerk „buchmäßig“ (bei einer Buchgrundschuld) geführt. Zur zusätzlichen Absicherung kann auch eine sogenannte Sicherungszweckerklärung vereinbart werden, die regelt, welches konkrete Darlehen mit der Grundschuld abgesichert wird. Die Grundschuld gibt dem Gläubiger im Ernstfall das Recht, die Zwangsversteigerung der Immobilie zu beantragen und sich aus dem Erlös zu befriedigen – und zwar bevorzugt vor anderen Gläubigern. Die Rangfolge im Grundbuch spielt dabei eine entscheidende Rolle: Wer weiter oben im Rang steht, erhält im Falle der Verwertung zuerst Geld aus dem Versteigerungserlös. Für den Eigentümer ist es wichtig zu wissen, dass die Grundschuld rein formell weiter bestehen kann, selbst wenn das Darlehen abbezahlt wurde. In diesem Fall kann er die Löschung der Grundschuld beim Grundbuchamt beantragen, wofür eine Löschungsbewilligung der Bank erforderlich ist. Alternativ kann die Grundschuld auch zur Absicherung eines neuen Darlehens verwendet werden (sogenannte Grundschuldabtretung).
Beispiel
Ein Käufer erwirbt ein Einfamilienhaus zum Preis von 950.000 Euro und nimmt dafür ein Darlehen in Höhe von 700.000 Euro bei seiner Bank auf. Zur Absicherung dieses Kredits wird eine Grundschuld über den Betrag von 700.000 Euro im Grundbuch eingetragen, inklusive eines zusätzlichen Betrags für mögliche Zinsen und Nebenforderungen, sodass im Grundbuch eine Grundschuld in Höhe von 735.000 Euro erscheint. Sollte der Käufer seine Kreditraten nicht mehr bedienen, hat die Bank das Recht, die Zwangsversteigerung des Hauses zu beantragen. Nach vollständiger Rückzahlung des Kredits kann der Käufer die Löschung der Grundschuld beantragen, wenn ihm die Bank eine Löschungsbewilligung ausstellt.
Zusammenfassung
Die eingetragene Grundschuld ist ein Sicherungsrecht einer Bank an einer Immobilie, das die Rückzahlung eines Darlehens absichert. Sie wird im Grundbuch eingetragen und erlaubt im Ernstfall die Zwangsversteigerung. Nach Rückzahlung des Kredits kann die Grundschuld gelöscht oder für eine neue Finanzierung verwendet werden.
Das könnte Sie auch interessieren