einmalige Provision

Was ist eine einmalige Provision?

Kurzversion

Die einmalige Provision ist eine einmalig zu zahlende Vergütung an eine vermittelnde Person oder Institution, die bei Zustandekommen eines Vertrags, etwa im Rahmen einer Immobilienfinanzierung, anfällt.

ausführliche Erklärung

Die einmalige Provision ist eine Form der Vergütung, die typischerweise im Zusammenhang mit der Vermittlung von Finanzprodukten, insbesondere von Immobilienkrediten, anfällt. Sie wird nur ein einziges Mal und vollständig bei erfolgreichem Abschluss eines Vertrags – beispielsweise eines Darlehensvertrags – gezahlt. Der Empfänger dieser Provision kann ein Finanzvermittler, ein Makler, ein freier Berater oder eine Bank sein. In der Praxis tritt diese Provision häufig im Rahmen sogenannter Vermittlungsprovisionen oder Abschlussprovisionen auf. Sie dient als Entgelt für die Beratungsleistung, die Vermittlung des passenden Kreditprodukts oder die Zusammenführung von Kreditnehmer und Kreditgeber. Im Gegensatz zu laufenden Provisionsmodellen (z. B. jährliche Bestandsprovisionen) fällt die einmalige Provision nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss an. Die Höhe der Provision richtet sich meist nach einem Prozentsatz der vermittelten Darlehenssumme und kann je nach Anbieter, Komplexität und Umfang der Leistung zwischen 0,5 % und 3 % betragen. In Deutschland muss die einmalige Provision transparent ausgewiesen werden, etwa im Kreditvertrag oder der Honorarvereinbarung. Ob die Provision vom Darlehensnehmer oder der Bank getragen wird, hängt vom jeweiligen Modell ab – bei unabhängigen Vermittlern wird sie häufig direkt dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt. Für Verbraucher ist es wichtig, diese Kosten in die Gesamtbetrachtung der Finanzierung einzubeziehen, da sie die Effektivkosten eines Darlehens beeinflussen können. Banken, die mit internen Beratern arbeiten, zahlen diese Provision oft intern, sodass für den Kunden keine direkte Zahlung erforderlich ist – dennoch sollte stets Klarheit über etwaige Vergütungen bestehen.

Beispiel

Ein Ehepaar nimmt für den Kauf eines Hauses im Wert von 1.100.000 Euro ein Darlehen über 850.000 Euro auf. Die Finanzierung wird über einen freien Vermittler organisiert, der eine einmalige Provision in Höhe von 1,5 % der Darlehenssumme berechnet. Die Provision beträgt somit 12.750 Euro und wird unmittelbar nach Unterzeichnung des Darlehensvertrags fällig. Diese Zahlung muss aus Eigenmitteln des Ehepaars geleistet werden und ist nicht Teil der Finanzierung. Die Provision wird im Beratungsvertrag und im Kreditangebot eindeutig aufgeführt, sodass volle Kostentransparenz besteht.

Zusammenfassung

Die einmalige Provision ist eine bei Vertragsabschluss fällige Vergütung für die Vermittlung einer Immobilienfinanzierung. Sie wird meist prozentual zur Darlehenssumme berechnet und kann die Gesamtkosten spürbar beeinflussen. Eine transparente Ausweisung der Provision ist gesetzlich vorgeschrieben und für die Finanzierungsentscheidung wesentlich.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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