Erbbaurecht

Warum kann eine Finanzierung bei Erbbauchrecht schwieriger werden?

Kurzversion

Das Erbbaurecht ist ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht an einem Grundstück, das dem Berechtigten das Recht gibt, auf diesem Grundstück zu bauen und es zu nutzen, ohne das Eigentum am Grundstück zu erwerben. Der Erbbaurechtnehmer zahlt in der Regel einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer. Nach Ablauf der vereinbarten Frist fällt das Erbbaurecht an den Grundstückseigentümer zurück.

ausführliche Erklärung

Das Erbbaurecht ist ein spezielles Recht, das es dem Berechtigten ermöglicht, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder bestehende Gebäude zu nutzen, ohne das Grundstück selbst zu besitzen. Dieses Recht wird üblicherweise für eine lange Dauer, meist zwischen 50 und 99 Jahren, eingeräumt und ist vererbbar, sodass es auch über Generationen weitergegeben werden kann. Der Erbbaurechtnehmer ist zur Zahlung eines regelmäßigen Erbbauzinses verpflichtet, der an den Grundstückseigentümer fließt. Der Betrag des Erbbauzinses wird meist auf der Grundlage des Grundstückswerts und der vereinbarten Nutzung festgelegt und kann über die Jahre angepasst werden. Das Erbbaurecht ermöglicht eine günstigere Nutzung von Grundstücken, insbesondere in städtischen Gebieten oder bei staatlichen oder kirchlichen Grundstückseigentümern, da der Erwerb von Grundstücken oft mit hohen Kosten verbunden ist. Der Vorteil für den Erbbaurechtnehmer liegt in der Nutzung des Grundstücks, das er bebauen und vermieten oder verkaufen kann, ohne den vollen Kaufpreis für das Grundstück zahlen zu müssen. Allerdings behält der Grundstückseigentümer das Eigentum an der Fläche, was bedeutet, dass nach Ablauf des Erbbaurechts das Grundstück und etwaige darauf errichtete Gebäude an ihn zurückfallen. In vielen Fällen muss der Erbbaurechtnehmer am Ende der Laufzeit oder bei einer Vertragsbeendigung entweder das Grundstück mit den darauf errichteten Gebäuden an den Eigentümer abtreten oder die Gebäude abreißen. Das Erbbaurecht ist insbesondere für die Immobilienfinanzierung relevant, da Banken und Kreditinstitute in der Regel nur einen Teil des Kaufpreises oder der Finanzierungsanfrage für Immobilien auf Erbbaurechtbasis gewähren, da der Wert des Grundstücks nach Ablauf des Vertrages sinkt.

Beispiel

Ein Paar möchte ein Grundstück in einer innerstädtischen Lage für den Bau eines Eigenheims erwerben. Da der Kaufpreis für das Grundstück sehr hoch wäre, entscheiden sie sich, ein Erbbaurecht über 99 Jahre zu erwerben. Der jährliche Erbbauzins beträgt 3.000 Euro und ist an den Grundstückseigentümer zu zahlen. Sie bauen ein Haus auf dem Grundstück im Wert von 600.000 Euro. Nach 99 Jahren fällt das Grundstück, einschließlich des Hauses, an den ursprünglichen Eigentümer zurück. In dieser Zeit hat das Paar das Grundstück jedoch genutzt und das Haus vermietet oder selbst darin gewohnt, ohne den vollen Kaufpreis für das Grundstück zahlen zu müssen.

Zusammenfassung

Das Erbbaurecht ist ein langfristiges Nutzungsrecht, das es dem Berechtigten ermöglicht, auf einem fremden Grundstück zu bauen oder zu wohnen, ohne das Grundstück zu kaufen. Der Erbbaurechtnehmer zahlt einen jährlichen Erbbauzins an den Grundstückseigentümer, und nach Ablauf des Vertrages fällt das Grundstück an diesen zurück. Diese Form des Vertrags bietet eine kostengünstigere Möglichkeit der Grundstücksnutzung, insbesondere in städtischen Gebieten.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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