Erwerbsnebenkosten

Was ist die Bedeutung von Erwerbsnebenkosten?

Kurzversion

Erwerbsnebenkosten sind alle Kosten, die zusätzlich zum Kaufpreis beim Erwerb einer Immobilie anfallen. Dazu gehören unter anderem die Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchgebühren und gegebenenfalls Maklerprovisionen. Die Erwerbsnebenkosten betragen in der Regel zwischen 8 % und 15 % des Kaufpreises.

ausführliche Erklärung

Die Erwerbsnebenkosten umfassen sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem rechtlichen und tatsächlichen Eigentumsübergang einer Immobilie zusätzlich zum reinen Kaufpreis entstehen. Zu den typischen Bestandteilen der Erwerbsnebenkosten zählen in Deutschland die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises betragen kann, die Notarkosten für die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere notarielle Tätigkeiten, die Grundbuchgebühren für die Eintragung des neuen Eigentümers sowie – falls ein Makler am Verkauf beteiligt ist – die Maklerprovision. Die Maklercourtage variiert regional stark und kann bis zu 7,14 % des Kaufpreises betragen. Auch Ausgaben für die Eintragung von Grundpfandrechten wie Hypotheken oder Grundschulden sowie eventuell notwendige Gutachten oder Vorprüfungen (z. B. Baugrunduntersuchungen, Altlastenprüfung) können zu den Erwerbsnebenkosten gezählt werden. Für Kaufinteressenten ist es besonders wichtig, diese Kosten im Finanzierungsplan zu berücksichtigen, da sie üblicherweise nicht über klassische Immobiliendarlehen finanzierbar sind und daher aus Eigenkapital bezahlt werden müssen. Notar und Grundbuchamt berechnen ihre Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), das sich am Kaufpreis orientiert. Die Grunderwerbsteuer wird vom zuständigen Finanzamt erhoben, und ohne deren Bezahlung ist eine endgültige Umschreibung im Grundbuch nicht möglich. In der Gesamtsumme bewegen sich die Erwerbsnebenkosten – je nach Region und Kaufsituation – in einem Bereich von rund 8 % bis 15 % des Kaufpreises, was einen erheblichen Einfluss auf die tatsächliche Gesamtinvestition hat.

Beispiel

Beim Kauf einer Eigentumswohnung zum Preis von 820.000 Euro fallen folgende Erwerbsnebenkosten an: Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen (6,5 %) = 53.300 Euro, Notarkosten und Grundbuchgebühren zusammen ca. 1,5 % = 12.300 Euro, Maklerprovision (3,57 %) = 29.274 Euro. Die gesamten Erwerbsnebenkosten betragen somit rund 94.874 Euro. Diese Summe muss zusätzlich zum Kaufpreis aufgebracht werden und ist beim Notartermin oder in dessen Folge zu leisten.

Zusammenfassung

Erwerbsnebenkosten sind zusätzliche Kosten zum Kaufpreis beim Immobilienerwerb und beinhalten Steuern, Gebühren und gegebenenfalls Maklerkosten. Sie betragen je nach Bundesland und Kaufmodell zwischen 8 % und 15 % des Kaufpreises. Die Erwerbsnebenkosten müssen in der Regel aus Eigenkapital gezahlt werden und dürfen bei der Finanzplanung nicht unterschätzt werden.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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