Erwerbssteuer

Was ist Erwerbssteuer?

Kurzversion

Die Erwerbssteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb von Grundstücken und Immobilien erhoben wird.

ausführliche Erklärung

Die Erwerbssteuer, in Deutschland als Grunderwerbsteuer bekannt, fällt an, wenn ein Grundstück oder eine Immobilie von einer Person auf eine andere übertragen wird. Sie ist eine einmalig zu entrichtende Steuer und wird fällig, sobald der Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben ist und die Eigentumsübertragung im Grundbuch eingetragen wird. Die Steuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie berechnet und ist eine der größten Nebenkosten, die beim Immobilienkauf anfallen. In Deutschland variiert die Höhe der Grunderwerbsteuer je nach Bundesland, mit Sätzen, die zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises liegen (Stand 04.2025). Ein wesentlicher Aspekt ist, dass die Grunderwerbsteuer auch bei unentgeltlichen Erwerbsvorgängen wie Schenkungen oder Erbschaften erhoben werden kann, wenn eine entsprechende Immobilie oder ein Grundstück übertragen wird. Die Steuer muss innerhalb von vier Wochen nach der Beurkundung des Kaufvertrages beim Finanzamt gezahlt werden. Für die Berechnung des Steuerbetrages ist der Kaufpreis der Immobilie maßgeblich, wobei auch gewisse Nebenkosten, die im Zusammenhang mit dem Erwerb stehen, in die Steuerbemessungsgrundlage einbezogen werden können. In vielen Fällen kann der Käufer diese Steuer nicht vermeiden, es sei denn, es handelt sich um ein steuerlich privilegiertes Geschäft, wie z. B. eine Steuerbefreiung für die Übertragung von landwirtschaftlichen Grundstücken. Die Grunderwerbsteuer stellt eine bedeutende finanzielle Belastung beim Immobilienerwerb dar und muss bei der Finanzierung einer Immobilie berücksichtigt werden, um die Gesamtfinanzierungskosten realistisch zu kalkulieren.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt eine Immobilie im Wert von 800.000 Euro in einem Bundesland, in dem die Grunderwerbsteuer 6,5% beträgt. Die Grunderwerbsteuer auf diesen Kaufpreis würde somit 52.000 Euro betragen (800.000 Euro × 6,5%). Dieser Betrag muss zusätzlich zum Kaufpreis der Immobilie aufgebracht werden, sodass der Käufer insgesamt 852.000 Euro für den Erwerb der Immobilie ausgeben muss. Wenn der Käufer diese Steuer nicht aus Eigenkapital aufbringen kann, muss er die Finanzierung entsprechend anpassen.

Zusammenfassung

Die Erwerbssteuer, auch Grunderwerbsteuer genannt, ist eine einmalig zu zahlende Steuer, die beim Erwerb einer Immobilie anfällt. Sie wird auf den Kaufpreis der Immobilie berechnet und variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% und 6,5%. Diese Steuer muss in der Regel innerhalb von vier Wochen nach dem Kaufvertragsabschluss gezahlt werden und sollte bei der Finanzierung berücksichtigt werden.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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