Erwerbssteuererklärung

Kurzversion

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Die Erwerbssteuererklärung ist eine steuerliche Erklärung, die beim Erwerb von Immobilien abgegeben werden muss, um die anfallende Erwerbssteuer (Grunderwerbsteuer) korrekt zu ermitteln. Diese Steuer fällt beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien an und wird in der Regel vom Käufer gezahlt. Die Erklärung dient dazu, die Höhe der Steuer festzulegen und an das Finanzamt zu übermitteln.

ausführliche Erklärung

Die Erwerbssteuererklärung, oft auch als Grunderwerbsteuererklärung bezeichnet, ist ein Formular, das beim Erwerb von Immobilien ausgefüllt und beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden muss. Diese Erklärung dient der Feststellung der Höhe der Grunderwerbsteuer, die auf den Kaufpreis der Immobilie erhoben wird. In Deutschland wird die Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis der Immobilie oder des Grundstücks erhoben, wobei der Steuersatz je nach Bundesland variiert und zwischen 3,5 % und 6,5 % liegt. Die Erwerbssteuererklärung muss in der Regel innerhalb eines Monats nach dem Erwerb der Immobilie abgegeben werden, auch wenn der Kaufvertrag notariell beurkundet wurde. In der Erklärung müssen Angaben zum Erwerber, zum Kaufpreis sowie zu etwaigen Belastungen und Vereinbarungen gemacht werden. Das Finanzamt prüft diese Angaben und ermittelt daraufhin die zu zahlende Steuer. Wird die Steuer nicht fristgerecht entrichtet, können Säumniszuschläge und Verzugszinsen anfallen.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt ein Haus im Wert von 600.000 Euro in Bayern, wo der Grunderwerbsteuersatz 3,5 % beträgt. Die Erwerbssteuer auf den Kaufpreis wird mit 600.000 Euro * 3,5 % = 21.000 Euro berechnet. Der Käufer muss diese Steuer innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zahlen und dazu die Erwerbssteuererklärung beim Finanzamt einreichen.

Zusammenfassung

Die Erwerbssteuererklärung ist erforderlich, um die Grunderwerbsteuer beim Erwerb von Immobilien zu ermitteln. Sie muss innerhalb eines Monats nach dem Erwerb eingereicht werden, und die Höhe der Steuer hängt vom Kaufpreis sowie dem jeweiligen Steuersatz des Bundeslandes ab. Die Erklärung wird an das Finanzamt übermittelt, das die Steuerhöhe festlegt.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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