Forderungsabtretung

Was versteht man unter Forderungsabtretung?

Kurzversion

Die Forderungsabtretung ist die Übertragung eines bestehenden Forderungsanspruchs von einem Gläubiger auf einen Dritten.

ausführliche Erklärung

Die Forderungsabtretung, auch Zession genannt, ist der Prozess, bei dem ein Gläubiger (Zedent) seine Rechte aus einer bestehenden Forderung an einen Dritten (Zessionar) überträgt. In der Praxis bedeutet dies, dass der ursprüngliche Gläubiger, der die Forderung gegen einen Schuldner besitzt, diese Forderung an eine andere Partei verkauft oder überträgt. Der Zessionar übernimmt somit alle Rechte, die der Zedent gegenüber dem Schuldner hat, und ist berechtigt, die Forderung einzuziehen. Eine Forderungsabtretung kann mit oder ohne Zustimmung des Schuldners erfolgen, jedoch muss der Schuldner im Falle einer nicht zustimmungspflichtigen Abtretung über die Übertragung informiert werden, um zu wissen, an wen die Zahlung zu leisten ist. Diese Praxis ist besonders im Finanzsektor weit verbreitet, wo Unternehmen Forderungen an Banken oder Inkassobüros abtreten, um schnell Liquidität zu erhalten. Im Immobilienbereich könnte dies beispielsweise bedeuten, dass ein Kreditgeber seine Forderung aus einem Immobilienkredit an eine andere Institution abtritt. Eine Forderungsabtretung ist rechtlich bindend und muss gemäß den im Vertrag festgelegten Bedingungen erfolgen. Sie kann auch eine Sicherheit für andere Transaktionen darstellen, insbesondere bei der Verpfändung von Forderungen.

Beispiel

Angenommen, Sie haben eine Immobilie im Wert von 900.000 Euro erworben und einen Kredit in Höhe von 600.000 Euro aufgenommen. Ihre Bank hat nun die Forderung aus dem Kredit an eine andere Finanzinstitution abgetreten, da sie Liquidität benötigt. Diese Institution übernimmt die Forderung und hat nun das Recht, die restlichen Zahlungen von Ihnen zu erhalten, einschließlich der Zinsen und Tilgung. Sie müssen Ihre Zahlungen nun direkt an diese neue Institution leisten.

Zusammenfassung

Die Forderungsabtretung ist die Übertragung eines Forderungsanspruchs von einem Gläubiger auf einen Dritten, der nun die Forderung einziehen darf. Diese Übertragung erfolgt meist zur Liquiditätsbeschaffung und kann im Finanz- sowie Immobiliensektor genutzt werden. Der Dritte übernimmt die Rechte des ursprünglichen Gläubigers und kann vom Schuldner die Zahlung fordern.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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