Freistellungsauftrag

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Kurzversion

Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an eine Bank, Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Freibetrag von der Abgeltungssteuer freizustellen.

ausführliche Erklärung

Ein Freistellungsauftrag ist eine Möglichkeit, Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren steuerlich zu entlasten. Dieser Auftrag wird direkt bei der Bank oder dem Kreditinstitut erteilt, bei dem das Kapital angelegt ist. Der Freistellungsauftrag ermöglicht es dem Sparer, den Sparer-Pauschbetrag auszuschöpfen, ohne dass die Bank Abgeltungssteuer auf die Kapitalerträge erhebt. Der Sparer-Pauschbetrag beträgt aktuell 1.000 Euro für Einzelpersonen und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Eheleute oder eingetragene Lebenspartner. Wenn der Kapitalertrag den Freibetrag überschreitet, führt die Bank die Abgeltungssteuer von 26,375% (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auf den übersteigenden Betrag ab. Der Freistellungsauftrag muss von der Bank ausgefüllt werden und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden, je nachdem, wie hoch die Kapitalerträge eines Steuerpflichtigen sind. Um die Steuerlast zu minimieren, kann der Freistellungsauftrag auf mehrere Konten oder Depots verteilt werden. Sollte der Freistellungsauftrag nicht erteilt worden sein, führt die Bank die Abgeltungssteuer automatisch ab, und der Sparer muss gegebenenfalls zu viel gezahlte Steuern im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern.

Beispiel

Angenommen, Sie haben ein Bankkonto mit Kapitalerträgen von 1.500 Euro in einem Jahr. Sie sind alleinstehend und haben einen Freistellungsauftrag in Höhe von 1.000 Euro erteilt. Dadurch bleiben die ersten 1.000 Euro Ihrer Kapitalerträge steuerfrei. Auf die verbleibenden 500 Euro wird die Abgeltungssteuer von 26,375% erhoben, was eine Steuerzahlung von 131,88 Euro ergibt (500 Euro * 26,375%). Durch den Freistellungsauftrag haben Sie jedoch keine Steuern auf die ersten 1.000 Euro zu zahlen.

Zusammenfassung

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht es, Kapitalerträge bis zum Sparer-Pauschbetrag steuerfrei zu stellen. Der Freibetrag liegt bei 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner. Der Auftrag kann auf mehrere Konten verteilt werden, und überschreiten die Erträge den Freibetrag, wird auf den übersteigenden Betrag Abgeltungssteuer erhoben.

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