Garantieerklärung beim Bauträgervertrag
Was ist die Bedeutung von Garantieerklärung beim Bauträgervertrag?
Kurzversion
Die Garantieerklärung beim Bauträgervertrag dient dazu, die Ansprüche des Käufers gegen den Bauträger für den Fall der mangelhaften Bauausführung oder bei Insolvenz des Bauträgers abzusichern. Sie ist häufig eine Bankbürgschaft oder Versicherung, die zugunsten des Käufers ausgestellt wird. Die Garantieerklärung beim Bauträgervertrag ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Zahlungen vor vollständiger Fertigstellung erfolgen.
ausführliche Erklärung
Die Garantieerklärung beim Bauträgervertrag ist ein wesentliches Sicherungsinstrument im Rahmen des Immobilienkaufs von einem Bauträger. Sie hat das Ziel, den Erwerber vor finanziellen Risiken zu schützen, die sich aus der Insolvenz des Bauträgers oder aus Baumängeln ergeben können. Bei Bauträgerverträgen verpflichtet sich der Bauträger, dem Käufer ein Grundstück einschließlich eines noch zu errichtenden Gebäudes zu übereignen. Da der Käufer in der Regel bereits vor Fertigstellung Zahlungen leistet, besteht ein erhöhtes Risiko, das durch gesetzlich geregelte Sicherheiten wie die Garantieerklärung kompensiert werden soll. Gemäß § 650m BGB ist die Garantieerklärung eine Voraussetzung, damit der Bauträger vor Fertigstellung überhaupt Zahlungen verlangen darf. Die Garantieerklärung kann in Form einer Bankbürgschaft oder Versicherung erfolgen und muss den vollen Betrag absichern, den der Käufer auf das Objekt zahlen soll. Wird der Bau nicht wie vertraglich vereinbart fertiggestellt oder stellt der Bauträger die Bauarbeiten ein, kann der Käufer diese Sicherheit in Anspruch nehmen, um seine Verluste zu minimieren. Ohne eine solche Garantieerklärung darf ein Notar keine Zahlungen an den Bauträger freigeben. Der Notar kontrolliert daher vor der Fälligkeitsmitteilung, ob eine wirksame Garantieerklärung vorliegt. Die Garantieerklärung beim Bauträgervertrag stärkt also die rechtliche und wirtschaftliche Position des Käufers erheblich und ist ein zentraler Bestandteil jedes rechtssicheren Bauträgergeschäfts.
Beispiel
Ein Käufer unterzeichnet bei einem Notar einen Bauträgervertrag über den Erwerb einer neu zu errichtenden Eigentumswohnung mit einem Gesamtpreis von 850.000 Euro. Da die Wohnung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht fertiggestellt ist, darf der Bauträger nur dann Abschlagszahlungen anfordern, wenn er dem Käufer zuvor eine Garantieerklärung in Höhe von 850.000 Euro vorlegt, beispielsweise in Form einer Bankbürgschaft. Diese Garantieerklärung beim Bauträgervertrag stellt sicher, dass der Käufer im Falle einer Insolvenz des Bauträgers oder bei Nichterfüllung seiner Bauverpflichtungen seine bereits geleisteten Zahlungen zurückfordern kann.
Zusammenfassung
Die Garantieerklärung beim Bauträgervertrag sichert den Käufer gegen finanzielle Risiken bei Insolvenz oder Baumängeln des Bauträgers ab. Sie ist gesetzlich erforderlich, wenn vor Fertigstellung Zahlungen geleistet werden. Die Garantieerklärung beim Bauträgervertrag schützt somit Käuferinteressen und ist Voraussetzung für die Zahlungsauslösung durch den Notar.
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