Geringfügige Beleihungsgrenze
Was ist die Bedeutung von Geringfügige Beleihungsgrenze?
Kurzversion
Die geringfügige Beleihungsgrenze ist der maximale Beleihungswert, bis zu dem eine Bank oder ein Kreditinstitut auf eine umfassende Bonitätsprüfung oder weitergehende Sicherheiten verzichtet.
ausführliche Erklärung
Die geringfügige Beleihungsgrenze ist ein Begriff aus der Praxis der Immobilienfinanzierung und beschreibt den Schwellenwert, bis zu dem ein Kreditinstitut eine Beleihung eines Grundstücks oder einer Immobilie ohne umfassende Prüfung oder weitergehende Absicherungen vornimmt. Hintergrund ist, dass kleinere Kreditbeträge mit verhältnismäßig geringem Risiko behaftet sind und sich ein aufwendiges Prüfungsverfahren für die Bank betriebswirtschaftlich nicht lohnt. Die genaue Höhe der geringfügigen Beleihungsgrenze wird von jeder Bank individuell in ihren internen Richtlinien festgelegt, liegt aber häufig im Bereich zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro. Solche Kredite können zum Beispiel als Nachfinanzierung bei Bauvorhaben oder für kleinere Umbauten aufgenommen werden. In diesen Fällen verzichtet die Bank häufig auf eine vollständige Objektbewertung, eine erweiterte Bonitätsprüfung oder das Einholen zusätzlicher Sicherheiten, wie es bei höheren Beleihungswerten üblich wäre. Auch im Rahmen größerer Finanzierungen kann es sein, dass ein kleiner Teilbetrag unterhalb der geringfügigen Beleihungsgrenze liegt und daher mit geringeren Anforderungen vergeben wird. Zu beachten ist, dass diese Grenze keine gesetzliche, sondern eine bankinterne Größe darstellt, deren Anwendung im Einzelfall von der jeweiligen Kreditpolitik und Risikoeinschätzung des Instituts abhängt. Die geringfügige Beleihungsgrenze wird daher besonders bei standardisierten Finanzierungsprodukten oder bei langjährigen Bestandskunden genutzt, um Kreditentscheidungen zu beschleunigen und Verwaltungsaufwand zu minimieren.
Beispiel
Ein Immobilienkäufer erwirbt ein Einfamilienhaus zum Preis von 850.000 Euro und finanziert davon 800.000 Euro über ein Bankdarlehen. Nach Abschluss der Finanzierung entscheidet er sich für eine zusätzliche Modernisierungsmaßnahme, die 20.000 Euro kostet. Für diese Summe beantragt er ein weiteres Darlehen. Da dieser Betrag unter der geringfügigen Beleihungsgrenze der Bank liegt, wird das Darlehen ohne erneute umfassende Bonitätsprüfung und ohne zusätzliche Objektbewertung bewilligt. Die Bank stützt sich dabei auf die vorhandenen Unterlagen und betrachtet das Ausfallrisiko als gering.
Zusammenfassung
Die geringfügige Beleihungsgrenze ist ein bankinterner Schwellenwert, unterhalb dessen Kredite mit vereinfachten Prüfprozessen vergeben werden. Sie liegt in der Regel bei kleinen Darlehenssummen und dient der Vereinfachung interner Abläufe. Die geringfügige Beleihungsgrenze findet vor allem bei Nachfinanzierungen oder kleineren Kreditbeträgen Anwendung.
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