Kreditbürgschaft
Was ist die Bedeutung von Kreditbürgschaft?
Kurzversion
Eine Kreditbürgschaft ist eine vertragliche Verpflichtung, bei der eine dritte Person (der Bürge) gegenüber dem Kreditgeber für die Rückzahlung eines Kredits haftet, wenn der eigentliche Kreditnehmer zahlungsunfähig wird. Sie dient der Absicherung des Kreditgebers gegen Zahlungsausfälle. Die Kreditbürgschaft kann sowohl privat als auch geschäftlich eingesetzt werden.
ausführliche Erklärung
Die Kreditbürgschaft ist ein rechtliches Sicherungsinstrument, das im Rahmen von Kreditvergaben Anwendung findet. Dabei verpflichtet sich ein Dritter, der sogenannte Bürge, gegenüber dem Kreditinstitut, für die Rückzahlung des Kredits einzustehen, falls der eigentliche Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Eine Kreditbürgschaft wird häufig verlangt, wenn die Bonität des Kreditnehmers alleine nicht ausreicht, um das gewünschte Darlehen zu erhalten. In solchen Fällen kann eine kreditwürdige Person oder ein Unternehmen als Bürge auftreten und damit das Ausfallrisiko für das Kreditinstitut erheblich reduzieren. Die rechtliche Grundlage für die Kreditbürgschaft findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 765 ff. Der Bürge kann sich nicht ohne weiteres aus der Verantwortung lösen; vielmehr haftet er unter Umständen mit seinem gesamten Vermögen. Kreditbürgschaften können als selbstschuldnerische Bürgschaft oder als Ausfallbürgschaft ausgestaltet sein. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft kann der Kreditgeber sofort auf den Bürgen zugreifen, sobald der Kreditnehmer in Zahlungsverzug gerät, während bei der Ausfallbürgschaft zunächst eine Zwangsvollstreckung gegen den Kreditnehmer versucht werden muss. Im Bereich der Immobilienfinanzierung kann eine Kreditbürgschaft insbesondere bei jungen Kreditnehmern ohne ausreichende Sicherheiten, bei Existenzgründern oder in komplexen Eigentumsverhältnissen eine entscheidende Rolle spielen.
Beispiel
Ein Kreditnehmer möchte ein Einfamilienhaus im Wert von 950.000 Euro erwerben und beantragt dafür ein Immobiliendarlehen in Höhe von 850.000 Euro bei einer Bank. Da seine Einkommensverhältnisse für diese Summe als grenzwertig eingestuft werden, verlangt die Bank eine zusätzliche Sicherheit in Form einer Kreditbürgschaft. Die Eltern des Kreditnehmers erklären sich bereit, die Bürgschaft zu übernehmen und haften im Fall eines Zahlungsausfalls ihres Sohnes für die gesamte Kreditsumme. Die Kreditbürgschaft ermöglicht es der Bank, das Darlehen trotz erhöhtem Risiko zu gewähren.
Zusammenfassung
Eine Kreditbürgschaft ist eine zusätzliche Sicherheit für den Kreditgeber, bei der ein Dritter die Haftung für den Kredit übernimmt. Sie wird häufig bei eingeschränkter Bonität des Kreditnehmers eingesetzt und kann entscheidend für die Bewilligung eines Darlehens sein. Die Kreditbürgschaft kommt insbesondere bei Immobilienfinanzierungen mit hohem Finanzierungsbedarf zum Einsatz.
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