Lagebezeichnung laut Kataster

Was ist die Bedeutung von Lagebezeichnung laut Kataster?

Kurzversion

Die Lagebezeichnung laut Kataster beschreibt die genaue geografische Einordnung eines Grundstücks anhand amtlicher Vermessungsdaten. Sie besteht in der Regel aus Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Die Lagebezeichnung laut Kataster ist Grundlage für Grundbucheinträge und notarielle Kaufverträge.

ausführliche Erklärung

Die Lagebezeichnung laut Kataster ist die offizielle, vermessungstechnisch exakte Bezeichnung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster. Sie setzt sich typischerweise aus mehreren Elementen zusammen: der Gemarkung, also dem Verwaltungsbezirk, in dem das Grundstück liegt, der Flur, die ein Teilbereich der Gemarkung ist, und der Flurstücksnummer, die das einzelne Grundstück eindeutig identifiziert. Diese Informationen dienen als Grundlage für die Eintragung im Grundbuch und sind daher bei jedem Grundstücksgeschäft – insbesondere bei Käufen, Verkäufen, Belastungen oder Teilungen – von elementarer Bedeutung. Im Unterschied zu postalischen Adressen, die sich ändern können oder mehrfach vorkommen, ist die Lagebezeichnung laut Kataster dauerhaft und eindeutig. Sie stellt sicher, dass alle rechtlichen, steuerlichen und planerischen Maßnahmen zweifelsfrei einem bestimmten Grundstück zugeordnet werden können. Die Lagebezeichnung laut Kataster ist insbesondere bei der Beurkundung von Immobilienkaufverträgen durch den Notar notwendig, um genau festzulegen, welches Grundstück verkauft wird. Sie ist auch für Behörden, Banken, Architekten und Bauunternehmen wichtig, um Zugriff auf zuverlässige Informationen zur Grundstücksgröße, Nutzung, Bebauung und Lage zu erhalten. Bei der Teilung eines Grundstücks oder der Neuvermessung durch das Katasteramt wird eine neue Flurstücksnummer vergeben, was wiederum zur Änderung der Lagebezeichnung führen kann. Die korrekte Übernahme dieser Daten in den Kaufvertrag und später ins Grundbuch ist für die rechtliche Sicherheit aller Beteiligten zwingend erforderlich.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt ein unbebautes Baugrundstück. Im notariellen Kaufvertrag wird das Grundstück nicht über die Straße oder Hausnummer beschrieben, sondern mit „Gemarkung Musterhausen, Flur 3, Flurstück 118/5“ bezeichnet. Diese Lagebezeichnung laut Kataster ermöglicht dem Notar, dem Grundbuchamt und dem Katasteramt, das konkrete Grundstück eindeutig zu identifizieren und den Eigentumswechsel rechtssicher zu vollziehen.

Zusammenfassung

Die Lagebezeichnung laut Kataster beschreibt Grundstücke eindeutig anhand von Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Sie ist entscheidend für notarielle Verträge und Grundbucheinträge. Ohne die Lagebezeichnung laut Kataster wäre ein rechtssicherer Immobilienkauf nicht möglich.

Das könnte Sie auch interessieren

Der beste Moment zu starten war gestern - der zweitbeste ist jetzt !

Haben wir Ihre Interesse ?   ◠‿◠

Wie läuft unsere Immobilienfinanzierung ab ?

Hier geht’s zum größten deutschen Lexikon für Fachbegriffe und unser FAQs.

Danke schön ,

vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, diesen Text zu lesen.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!

Lebenserfahrung :
Worte sind Worte,
Taten sind Taten
und Zahlen sind Zahlen.

Daher unsere Empfehlung :
Seien Sie tatkräftig,
überzeugen Sie sich selbst
und buchen Sie einen Termin !

Online Anfrageunser FinanzierungsablaufFirst-Choice-Finanzierungernst nehmenüber unsLexikon

1 .  Lexikon : Deutschlands größtes Fachlexikon mit über 3.333 Sachbegriffen zu Rechten, Pflichten, Kosten gegenüber Banken, Käufer, Verkäufer, Notare, Bauträger, etc.  ( zum Lexikon hier klicken )

2 .  Finanzierungsformen:  Möchten Sie wissen, wie sich normaler Immobilienkredit, Bausparerdarlehen, Volltilger und endfällige Kredite unterscheiden inklusive Ihrer Vor- und Nachteile ?  ( zur Übersicht hier klicken )

3 .  Finanzierungsablauf : Wollen Sie genauer lesen, wie der Ablauf unserer Kreditsuche ist, welche Arbeiten wir Ihnen abnehmen inklusive der Denkweisen und Hürden der Banken ? ( zur Übersicht hier klicken )

4 .  Über uns : Möchten Sie erfahren, wer wir sind, was wir im Bereich Immobilienfinanzierungen besonderes anbieten und warum unser Service für Sie kostenlos ist ? ( zur Info hier klicken )

5 .  Bausparer : Möchten Sie erfahren, was ein Bausparer ist und ob er mit seinen Vor- und Nachteilen für Ihre Finanzierung sinnvoll sein kann ?  ( zur Übersicht hier klicken )

6 .  First-Choice-Finanzierung : Haben Sie Interesse an einer Lösung, die Sie schneller schuldenfrei macht und gleichzeitig günstiger ist als klassische Bankmodelle ?  ( zur Info hier klicken )

7 .  Übersicht: Welche Versicherungen sind für eine Immobilie/-kredit direkt und vor allem indirekt wichtig und richtig ?  ( zur Übersicht hier klicken )

8 .  Wollen Sie nachlesen, welche Vor- und Nachteile Ihr Finanzierungsvorhaben haben könnte ?  ( zu Übersicht hier klicken )

Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

rechtlicher Hinweis

Dieser Text dient zur allgemeinen Erstinformation und erhebt keinen Anspruch auf absolute Korrektheit oder Vollständigkeit. Sollten Sie etwas lesen, was aus Ihrer Sicht nicht vollständig, unscharf ausformuliert oder falsch ist, freuen wir uns über einen Hinweis. Der Text stellt keine rechtliche Beratung dar.