Lastenfreistellungsklausel Bauträgervertrag

Was ist die Bedeutung von Lastenfreistellungsklausel Bauträgervertrag?

Kurzversion

Die Lastenfreistellungsklausel Bauträgervertrag regelt, dass das erworbene Wohnungseigentum oder Teileigentum beim Erwerber lastenfrei im Grundbuch eingetragen wird.

ausführliche Erklärung

Die Lastenfreistellungsklausel Bauträgervertrag ist ein zentraler Bestandteil eines Bauträgervertrags und schützt den Erwerber davor, dass sein künftiges Wohnungseigentum mit Grundpfandrechten (z. B. Hypotheken oder Grundschulden) belastet bleibt, die der Bauträger im Rahmen der Gesamtfinanzierung des Bauvorhabens aufgenommen hat. Bauträger finanzieren Neubau- oder Sanierungsprojekte in der Regel mit Hilfe von Bankdarlehen, für die sie Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten auf das Gesamtgrundstück eintragen lassen. Diese Sicherheiten erstrecken sich zunächst auch auf die noch nicht aufgeteilten Einheiten des Objekts. Damit der Erwerber jedoch ein lastenfreies Eigentum erhält, verpflichtet sich der Bauträger im Rahmen der Lastenfreistellungsklausel dazu, für die vollständige Freistellung der jeweiligen Wohneinheit von allen Finanzierungsgrundpfandrechten zu sorgen, sobald der Käufer seine im Vertrag definierten Kaufpreisraten – meist gestaffelt nach dem Baufortschritt gemäß MaBV – ordnungsgemäß geleistet hat. In der Praxis erfolgt dies durch sogenannte Freigabeerklärungen der finanzierenden Bank des Bauträgers, welche bestätigen, dass die entsprechende Einheit nach Kaufpreiszahlung aus der Haftung entlassen wird. Diese vertragliche Regelung ist von entscheidender Bedeutung für den rechtssicheren Eigentumserwerb, da der Käufer nur dann ein unbelastetes Eigentum ins Grundbuch eingetragen bekommt, wenn eine wirksame Lastenfreistellung erfolgt ist. Die Notare achten daher in der Vertragsgestaltung sorgfältig darauf, dass eine solche Lastenfreistellungsklausel eindeutig, durchsetzbar und abgesichert formuliert ist. Ohne eine solche Klausel würde das Risiko bestehen, dass der Erwerber ein mit einer Grundschuld belastetes Eigentum übernimmt, was erhebliche finanzielle Risiken mit sich bringt.

Beispiel

Ein Bauträger plant die Sanierung eines Mehrfamilienhauses mit zehn Eigentumswohnungen in einem Gesamtwert von 6.800.000 Euro. Zur Finanzierung nimmt der Bauträger bei seiner Bank ein Darlehen über 4.500.000 Euro auf, das durch eine Grundschuld auf dem gesamten Grundstück abgesichert wird. Ein Erwerber kauft eine Wohnung im Wert von 720.000 Euro. Im Bauträgervertrag ist eine Lastenfreistellungsklausel enthalten, die vorsieht, dass nach vollständiger Zahlung der entsprechenden Kaufpreisraten die finanzierende Bank des Bauträgers eine Freigabeerklärung für diese Wohneinheit abgibt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Wohnungseigentum des Erwerbers lastenfrei im Grundbuch eingetragen werden kann.

Zusammenfassung

Die Lastenfreistellungsklausel Bauträgervertrag garantiert dem Erwerber, dass sein Wohnungseigentum nach Kaufpreiszahlung frei von Grundpfandrechten ist. Sie sichert ab, dass der Bauträger für die Freigabe der Finanzierungslasten sorgt. Die Lastenfreistellungsklausel Bauträgervertrag ist essenziell für den rechtssicheren Erwerb lastenfreien Eigentums.

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