Notarbeglaubigte Abschrift

Was ist die Bedeutung von notarbeglaubigte Abschrift?

Kurzversion

Eine notarbeglaubigte Abschrift ist eine vom Notar gefertigte Kopie eines Originals, deren Übereinstimmung mit dem Originaldokument vom Notar amtlich bestätigt wird. Sie dient dem Nachweis von Inhalten, ohne das Original vorlegen zu müssen. Eine notarbeglaubigte Abschrift wird regelmäßig bei Grundbuchämtern, Banken oder Behörden verlangt.

ausführliche Erklärung

Die notarbeglaubigte Abschrift ist ein offizielles Dokument, bei dem ein Notar eine Abschrift, also eine Kopie oder ein Duplikat eines Schriftstücks, mit einem Beglaubigungsvermerk versieht. Mit diesem Vermerk bestätigt der Notar, dass der Inhalt der Abschrift mit dem ihm vorliegenden Original übereinstimmt. Dabei wird weder die Echtheit des Originals noch dessen inhaltliche Richtigkeit geprüft, sondern ausschließlich die Übereinstimmung der Kopie mit dem Originaldokument festgestellt. Die notarbeglaubigte Abschrift kommt in vielen Bereichen der Immobilienpraxis vor, insbesondere wenn wichtige Urkunden oder Verträge mehreren Beteiligten in rechtsverbindlicher Form zur Verfügung gestellt werden müssen, ohne dass das Original aus der Hand gegeben werden soll. In der Praxis wird sie z. B. bei der Einreichung von Anträgen an das Grundbuchamt benötigt, wenn eine Ausfertigung oder Urschrift nicht erforderlich oder nicht gewünscht ist. Sie wird auch dann eingesetzt, wenn dem Käufer oder der finanzierenden Bank ein Beleg für einen beurkundeten Kaufvertrag übergeben werden soll, ohne dass das Originaldokument überlassen wird. Der Notar vermerkt auf der Abschrift die Beglaubigung mit Datum, seinem Amtssiegel und seiner Unterschrift. Die Erstellung einer notarbeglaubigten Abschrift ist gebührenpflichtig, die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Wichtig ist, dass die notarbeglaubigte Abschrift nicht mit der Ausfertigung verwechselt werden darf: Während eine Ausfertigung eine vollstreckbare oder rechtsverbindliche Kopie der Urschrift ist, dient die beglaubigte Abschrift rein dem Beweis der inhaltlichen Übereinstimmung mit dem Original.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt eine Eigentumswohnung in Dresden zum Preis von 780.000 Euro. Der Kaufvertrag wird vom Notar beurkundet. Die finanzierende Bank des Käufers verlangt zur Auszahlung des Darlehens eine notarbeglaubigte Abschrift des Kaufvertrags. Der Notar erstellt daraufhin eine notarbeglaubigte Abschrift des Originals, versieht diese mit seinem Beglaubigungsvermerk und übergibt sie dem Käufer zur Vorlage bei der Bank. Durch die notarbeglaubigte Abschrift kann die Bank den Vertragsinhalt prüfen, ohne dass das Originaldokument das Notariat verlassen muss.

Zusammenfassung

Die notarbeglaubigte Abschrift ist eine vom Notar geprüfte Kopie eines Originals, die als Beleg für den Inhalt dient. Sie wird zur Vorlage bei Behörden, Banken oder Gerichten genutzt. Die notarbeglaubigte Abschrift ersetzt das Original nicht, bestätigt jedoch dessen inhaltliche Übereinstimmung.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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