Pfandfreigabe
Was ist die Bedeutung von Pfandfreigabe?
Kurzversion
Die Pfandfreigabe ist die Zustimmung des Gläubigers, ein belastetes Grundstück oder Grundstücksteil aus der Haftung für eine Grundschuld oder Hypothek zu entlassen. Sie ist erforderlich, wenn eine Immobilie oder ein Teil davon lastenfrei verkauft oder übertragen werden soll. Die Pfandfreigabe stellt sicher, dass der Erwerber eine unbelastete Rechtsposition erhält. Die Pfandfreigabe muss notariell beglaubigt und ins Grundbuch eingetragen werden.
ausführliche Erklärung
Die Pfandfreigabe ist ein zentraler Begriff im Zusammenhang mit der dinglichen Absicherung von Forderungen durch Grundpfandrechte, insbesondere bei Immobilienverkäufen. Wenn ein Grundstück mit einer Grundschuld oder Hypothek belastet ist, hat der Gläubiger – meist eine Bank – ein Pfandrecht an diesem Grundstück. Dieses Pfandrecht dient der Absicherung eines Darlehens. Wird nun die Immobilie oder ein Teil davon verkauft oder soll auf andere Weise aus dem Haftungsverband der Grundschuld entlassen werden, bedarf es der Zustimmung des Gläubigers. Diese Zustimmung wird als Pfandfreigabe bezeichnet. Ohne diese Freigabe bleibt das Grundstück oder der Grundstücksteil mit dem Pfandrecht belastet, was den Erwerber erheblich beeinträchtigen kann. Die Pfandfreigabe erfolgt in der Regel durch eine schriftliche Erklärung des Gläubigers, die entweder direkt gegenüber dem Grundbuchamt oder über einen Notar abgegeben wird. Der Notar sorgt dafür, dass die Pfandfreigabe in den Kaufvertrag eingebunden wird und anschließend die Grundbuchberichtigung vorgenommen wird. Die Freigabe kann sich auf das gesamte Grundstück oder auch nur auf einzelne Flurstücke oder Einheiten (z. B. bei Eigentumswohnungen in einer WEG) beziehen. Voraussetzung für die Pfandfreigabe ist meist die vollständige oder teilweise Rückzahlung des gesicherten Darlehens, entsprechend der Vereinbarung mit der Bank. In manchen Fällen erklärt sich der Gläubiger auch ohne vollständige Rückzahlung zur Freigabe bereit, etwa bei einer Umschuldung oder bei vertraglich gesicherter Werthaltigkeit durch andere Sicherheiten. Die Pfandfreigabe ist somit ein essenzieller Bestandteil bei Immobiliengeschäften, insbesondere wenn bestehende Grundpfandrechte bestehen und die Immobilie lastenfrei an den Käufer übergehen soll.
Beispiel
Ein Bauträger verkauft eine Eigentumswohnung in einem Neubauprojekt für 825.000 Euro. Die Gesamtliegenschaft ist noch mit einer Grundschuld über 4.000.000 Euro zugunsten der finanzierenden Bank belastet. Damit der Erwerber der Wohnung lastenfreies Eigentum erhält, muss die finanzierende Bank des Bauträgers für genau diese Wohnung eine Pfandfreigabe erteilen. Nach Zahlung eines entsprechenden Kaufpreisanteils an die Bank erklärt diese die Pfandfreigabe für die verkaufte Wohnung, sodass der Notar die Löschung der Belastung im Grundbuch veranlassen und die Eigentumsumschreibung auf den Käufer erfolgen kann.
Zusammenfassung
Die Pfandfreigabe ist die Zustimmung eines Gläubigers zur Entlassung einer Immobilie oder eines Immobilienteils aus einer bestehenden Grundschuld. Sie ist notwendig, damit ein Käufer lastenfreies Eigentum erwerben kann. Ohne Pfandfreigabe kann die Eigentumsübertragung nicht rechtssicher erfolgen.
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