Schuldbeitrittserklärung

Was ist die Bedeutung von Schuldbeitrittserklärung?

Kurzversion

Eine Schuldbeitrittserklärung ist die vertragliche Erklärung einer weiteren Person, zusätzlich für eine bestehende Schuld eines Dritten einzustehen. Durch den Schuldbeitritt wird der Beitretende neben dem ursprünglichen Schuldner gesamtschuldnerisch haftbar. Die Schuldbeitrittserklärung kommt häufig im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen vor.

ausführliche Erklärung

Die Schuldbeitrittserklärung ist eine rechtlich relevante Erklärung, durch die sich eine dritte Person verpflichtet, zusätzlich zu einem bereits bestehenden Schuldner für eine bestimmte Verbindlichkeit einzustehen. Im Gegensatz zur Bürgschaft haftet der Beitretende hierbei nicht nur subsidiär, sondern unmittelbar und gleichrangig mit dem ursprünglichen Schuldner. Das bedeutet, dass der Gläubiger – zum Beispiel eine Bank – frei wählen kann, ob er den ursprünglichen Schuldner oder den Beitretenden in Anspruch nimmt. Die Schuldbeitrittserklärung ist besonders im Rahmen von Immobilienkaufverträgen und -finanzierungen gebräuchlich, etwa wenn Ehepartner, Eltern oder Lebensgefährten gemeinsam ein Darlehen absichern möchten, obwohl sie nicht Miteigentümer der Immobilie sind. Der Beitretende übernimmt durch die Schuldbeitrittserklärung eine vollwertige Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Kreditgeber, was im Regelfall eine notarielle oder zumindest schriftliche Vereinbarung voraussetzt. In der Praxis stellt die Schuldbeitrittserklärung für den Gläubiger eine zusätzliche Sicherheit dar, da eine weitere Person mit ihrem gesamten Vermögen für die Rückzahlung der Schuld haftet. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich beim Schuldbeitritt um ein eigenständiges Schuldverhältnis, das nicht automatisch erlischt, wenn der ursprüngliche Schuldner nicht mehr zahlungsfähig ist. Wichtig ist, dass der Beitretende sich der weitreichenden Haftungsfolgen bewusst ist, denn er kann auch dann zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der ursprüngliche Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die notarielle Beratung bei einer Schuldbeitrittserklärung ist deshalb essenziell, um alle rechtlichen Konsequenzen zu verstehen und unerwünschte Risiken zu vermeiden.

Beispiel

Ein Paar möchte gemeinsam ein Haus zum Preis von 1.150.000 Euro erwerben. Der Kaufvertrag wird notariell beurkundet. Der Hauptkreditnehmer ist der Ehemann, da nur er ein regelmäßiges Einkommen nachweisen kann. Um die Finanzierung bei der Bank abzusichern, erklärt sich die Ehefrau bereit, eine Schuldbeitrittserklärung zu unterzeichnen. Sie haftet nun gesamtschuldnerisch mit ihrem Ehemann für das aufgenommene Darlehen in Höhe von 900.000 Euro. Kommt es später zu Zahlungsschwierigkeiten, kann die Bank wahlweise den Ehemann oder die Ehefrau auf die gesamte Summe in Anspruch nehmen. Die Schuldbeitrittserklärung wurde beim Notartermin als zusätzlicher Punkt aufgenommen und beurkundet.

Zusammenfassung

Die Schuldbeitrittserklärung verpflichtet eine weitere Person, neben dem ursprünglichen Schuldner für eine Verbindlichkeit zu haften. Sie ist im Immobilienbereich ein häufig genutztes Mittel zur Absicherung von Darlehen. Eine Schuldbeitrittserklärung schafft eine gleichrangige Haftung beider Beteiligten.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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