Schuldenübernahmeerklärung

Was ist die Bedeutung von Schuldenübernahmeerklärung?

Kurzversion

Eine Schuldenübernahmeerklärung ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person sich verpflichtet, die Verbindlichkeiten eines anderen Schuldners vollständig zu übernehmen. Sie ersetzt den bisherigen Schuldner mit Zustimmung des Gläubigers. Die Schuldenübernahmeerklärung kommt häufig bei Immobilienverkäufen zum Einsatz, insbesondere bei bestehenden Finanzierungen.

ausführliche Erklärung

Die Schuldenübernahmeerklärung ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem ein Dritter die Verpflichtung eines bisherigen Schuldners vollständig übernimmt. Im Gegensatz zur Schuldmitübernahme oder zum Schuldbeitritt tritt bei der Schuldenübernahme eine Schuldnersubstitution ein: Der neue Schuldner übernimmt die volle Haftung, während der ursprüngliche Schuldner aus der Verpflichtung entlassen wird. Voraussetzung für eine wirksame Schuldenübernahme ist die ausdrückliche Zustimmung des Gläubigers, da dieser durch den Schuldnerwechsel sein Gegenüber ändert. In der Praxis wird eine Schuldenübernahmeerklärung häufig bei Immobilienverkäufen verwendet, wenn der Käufer bereit ist, ein bestehendes Darlehen des Verkäufers zu übernehmen. Der Vorteil für den Käufer kann dabei in besseren Kreditkonditionen oder dem Erhalt bestehender Zinsbindungen liegen. Auch für den Verkäufer bietet die Schuldenübernahme eine Entlastung, da er nach Zustimmung der Bank nicht mehr für das Darlehen haftet. Die notarielle Beurkundung einer Schuldenübernahmeerklärung ist zwar rechtlich nicht zwingend, in der Praxis jedoch meist Teil eines umfassenden Immobilienkaufvertrags, der ohnehin notariell beurkundet werden muss. Damit die Schuldenübernahme wirksam wird, muss der Gläubiger – in der Regel ein Kreditinstitut – dieser nicht nur zustimmen, sondern auch eine Vertragsänderung unterzeichnen. Die wirtschaftliche Tragweite der Schuldenübernahme ist erheblich, da der neue Schuldner für die vollständige Rückzahlung der Darlehensschuld verantwortlich ist. Es empfiehlt sich daher, vor Abgabe einer Schuldenübernahmeerklärung eine ausführliche Beratung einzuholen und die eigene Bonität sowie alle Vertragsdetails genau zu prüfen.

Beispiel

Ein Verkäufer möchte eine Eigentumswohnung für 670.000 Euro verkaufen. Auf der Immobilie lastet ein Darlehen über 480.000 Euro bei einer Bank. Der Käufer ist damit einverstanden, dieses Darlehen zu übernehmen, da es noch eine günstige Zinsbindung von 1,3 % für weitere acht Jahre bietet. Im notariellen Kaufvertrag wird vereinbart, dass der Käufer die bestehende Schuld übernimmt. Die Bank stimmt der Schuldübernahme ausdrücklich zu. In diesem Fall gibt der Käufer eine Schuldenübernahmeerklärung ab und wird zum neuen alleinigen Darlehensschuldner. Der Verkäufer wird aus seiner Haftung vollständig entlassen.

Zusammenfassung

Die Schuldenübernahmeerklärung bewirkt, dass ein neuer Schuldner anstelle des bisherigen Schuldners tritt. Sie erfordert die Zustimmung des Gläubigers und ist vor allem bei Immobilienverkäufen mit bestehender Finanzierung relevant. Die Schuldenübernahmeerklärung führt zu einer vollständigen Entlassung des ursprünglichen Schuldners.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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