Schuldübernahme

Was ist die Bedeutung von Schuldübernahme?

Kurzversion

Die Schuldübernahme ist ein rechtlicher Vorgang, bei dem ein Dritter die Verbindlichkeit eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger ganz oder teilweise übernimmt. Damit tritt der neue Schuldner an die Stelle des bisherigen Schuldners. Eine Schuldübernahme bedarf in der Regel der Zustimmung des Gläubigers, insbesondere bei Immobilienkrediten.

ausführliche Erklärung

Die Schuldübernahme ist ein zentraler Begriff im Kredit- und Vertragsrecht und beschreibt den rechtlich verbindlichen Wechsel des Schuldners innerhalb eines bestehenden Schuldverhältnisses. Dabei übernimmt eine dritte Person die Verpflichtung des ursprünglichen Schuldners gegenüber dem Gläubiger, sodass dieser neue Schuldner künftig die Rückzahlung oder Erfüllung der Verpflichtung schuldet. In der Praxis kommt die Schuldübernahme häufig bei Immobilienfinanzierungen vor, zum Beispiel beim Verkauf einer Immobilie, die noch mit einem laufenden Darlehen belastet ist. Der Käufer kann in solchen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen die bestehenden Verbindlichkeiten übernehmen. Dabei ist zu unterscheiden zwischen der sogenannten befreienden Schuldübernahme und der Schuldmitübernahme. Bei der befreienden Schuldübernahme wird der bisherige Schuldner vollständig aus dem Vertragsverhältnis entlassen, während bei der Schuldmitübernahme der neue Schuldner zusätzlich neben dem ursprünglichen Schuldner haftet. Die befreiende Schuldübernahme erfordert stets die ausdrückliche Zustimmung der Bank oder des Gläubigers, da dieser auf seine bisherigen Sicherheiten verzichtet. Banken prüfen daher im Vorfeld die Bonität des neuen Schuldners sorgfältig. In notariellen Immobilienkaufverträgen wird häufig die Möglichkeit einer Schuldübernahme geregelt, insbesondere wenn das bestehende Darlehen günstige Konditionen aufweist, die auch für den Erwerber attraktiv sind. Eine Schuldübernahme kann auch steuerliche und wirtschaftliche Folgen haben, da sie als Übernahme eines finanziellen Risikos bewertet wird. Aus Sicht des Gläubigers ist entscheidend, dass die Werthaltigkeit und Rückzahlungsfähigkeit auch nach der Schuldübernahme gesichert bleibt. Im Falle einer Insolvenz des ursprünglichen Schuldners kann eine bereits vollzogene Schuldübernahme rechtlich stabilisierend wirken, da die Verpflichtung beim neuen Schuldner weiterbesteht.

Beispiel

Ein Ehepaar besitzt eine Immobilie mit einem aktuellen Marktwert von 980.000 Euro, die mit einem Hypothekendarlehen in Höhe von 750.000 Euro belastet ist. Nach der Trennung übernimmt ein Ehepartner die Immobilie und möchte auch den bestehenden Immobilienkredit übernehmen. Mit Zustimmung der Bank erfolgt eine befreiende Schuldübernahme, wodurch der verbleibende Ehepartner alleiniger Schuldner des Darlehens wird. Die Bank prüft vorher die Bonität und verlangt unter Umständen zusätzliche Sicherheiten. Durch diese Schuldübernahme bleibt das Darlehen bestehen, aber die vertragliche Verantwortung liegt nun ausschließlich bei einer Person.

Zusammenfassung

Die Schuldübernahme ist der rechtliche Übergang einer bestehenden Verbindlichkeit auf eine andere Person, was besonders bei Immobilienkrediten eine wichtige Rolle spielt. Mit Zustimmung des Gläubigers wird der neue Schuldner in das bestehende Vertragsverhältnis übernommen. Die Schuldübernahme kann wirtschaftlich sinnvoll sein, muss jedoch vertraglich und rechtlich präzise geregelt werden.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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