Taxkosten
Was ist die Bedeutung von Taxkosten?
Kurzversion
Taxkosten sind die Gebühren, die für die Bewertung einer Immobilie durch einen Gutachter im Rahmen einer Immobilienfinanzierung anfallen. Diese Bewertung ist notwendig, um den Beleihungswert zu bestimmen. Die Taxkosten werden in der Regel vom Darlehensnehmer getragen.
ausführliche Erklärung
Taxkosten sind ein relevanter Bestandteil der Nebenkosten, die im Rahmen einer Immobilienfinanzierung entstehen. Sie beziehen sich auf die Kosten, die durch die professionelle Bewertung einer Immobilie – die sogenannte Taxierung – durch einen unabhängigen Sachverständigen oder einen bankinternen Gutachter entstehen. Die Taxierung dient dazu, den Marktwert bzw. den Beleihungswert des Objekts objektiv zu bestimmen, auf dessen Grundlage die Bank das Risiko der Kreditvergabe einschätzt und die Höhe des möglichen Darlehens bemisst. Die Taxkosten können je nach Umfang der Bewertung, Art der Immobilie und Honorarordnung des Gutachters unterschiedlich hoch ausfallen. In der Praxis bewegen sie sich häufig im Bereich zwischen 0,1 % und 0,5 % des Immobilienwertes, wobei insbesondere bei komplexen oder gewerblich genutzten Objekten auch höhere Beträge möglich sind. Banken berechnen die Taxkosten entweder als eigene Gebühr weiter oder fordern die direkte Beauftragung und Zahlung durch den Darlehensnehmer. In vielen Fällen sind die Taxkosten nicht gesondert ausgewiesen, sondern im Gesamthonorar der Bank- oder Gutachterdienstleistung enthalten. Für Kreditnehmer ist es wichtig zu wissen, dass Taxkosten meist nicht finanzierungsfähig sind und daher zusätzlich zum Eigenkapital aufgebracht werden müssen. Bei mehreren Bewertungen – etwa bei alternativen Finanzierungsangeboten oder bei Ablauf einer Frist – können erneut Taxkosten anfallen.
Beispiel
Ein Interessent plant, eine Eigentumswohnung in München zu erwerben, die 890.000 Euro kosten soll. Die finanzierende Bank beauftragt zur Einschätzung des Wertes einen unabhängigen Gutachter. Dieser stellt einen Marktwert von 860.000 Euro fest. Für die Erstellung des Gutachtens berechnet der Sachverständige Taxkosten in Höhe von 0,3 % des Marktwertes, also 2.580 Euro. Diese Taxkosten muss der Darlehensnehmer zusätzlich zu den übrigen Erwerbsnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchgebühren aus eigenen Mitteln zahlen.
Zusammenfassung
Taxkosten sind die Ausgaben für die professionelle Bewertung einer Immobilie durch einen Gutachter. Sie sind notwendig für die Bestimmung des Beleihungswertes und beeinflussen die Darlehensvergabe. Die Taxkosten müssen in der Regel vom Käufer selbst getragen werden.
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