Urkundenabschrift

Was ist die Bedeutung von Urkundenabschrift?

Kurzversion

Die Urkundenabschrift ist eine vom Notar erstellte Kopie einer notariellen Urkunde, die mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist. Sie dient dem Nachweis des Inhalts der Urschrift gegenüber Dritten. Die Urkundenabschrift wird häufig benötigt, um Dokumente bei Behörden oder Gerichten einzureichen.

ausführliche Erklärung

Die Urkundenabschrift ist eine schriftliche Kopie einer vom Notar beurkundeten Urkunde, die in der Regel mit einem Vermerk über die Übereinstimmung mit der Urschrift versehen ist. Im notariellen Bereich ist die Urschrift das Originaldokument, das der Notar nach der Beurkundung dauerhaft in seiner Urkundensammlung verwahrt. Da dieses Original das maßgebliche Beweisstück ist, bleibt es stets im Besitz des Notars. Stattdessen erhalten die Beteiligten auf Wunsch eine oder mehrere Abschriften, die dem Inhalt der Urschrift exakt entsprechen. Diese Abschriften können einfache oder beglaubigte Urkundenabschriften sein. Eine einfache Urkundenabschrift enthält lediglich den Wortlaut der Urschrift, während eine beglaubigte Urkundenabschrift zusätzlich vom Notar mit einem Beglaubigungsvermerk versehen wird, der bestätigt, dass der Text mit der Urschrift übereinstimmt. In der Praxis kommt der Urkundenabschrift eine große Bedeutung zu, weil sie für viele rechtliche Vorgänge verwendet wird, etwa bei der Einreichung beim Grundbuchamt, bei Finanzierungsinstituten oder bei Gerichten. Nur beglaubigte Urkundenabschriften haben die rechtliche Wirkung, die im Rechtsverkehr von notariellen Dokumenten erwartet wird. Insbesondere im Rahmen von Immobilienkäufen oder -verkäufen ist es üblich, dass Käufer, Verkäufer, Banken und Behörden jeweils eine eigene Urkundenabschrift erhalten, um den Kaufvertrag und alle relevanten Inhalte offiziell nachweisen zu können. Die Erstellung der Urkundenabschrift erfolgt in der Regel direkt nach der Beurkundung, sie kann aber auch noch Jahre später auf Anfrage ausgestellt werden, solange die Urschrift beim Notar vorhanden ist.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt eine Eigentumswohnung in München zum Preis von 975.000 Euro. Der Kaufvertrag wird beim Notar beurkundet und in die Urkundensammlung aufgenommen. Für die Beantragung eines Grundbucheintrags benötigt der Käufer beim Grundbuchamt eine beglaubigte Urkundenabschrift. Der Notar erstellt daher eine solche Urkundenabschrift, versieht sie mit einem Beglaubigungsvermerk und übergibt sie dem Käufer zur Vorlage bei der Behörde. Zusätzlich wird auch der finanzierende Kreditgeber eine beglaubigte Urkundenabschrift verlangen, um auf deren Grundlage die Auszahlung des Immobilienkredits vornehmen zu können.

Zusammenfassung

Die Urkundenabschrift ist eine notariell gefertigte Kopie einer Urschrift, die häufig mit einem Beglaubigungsvermerk versehen ist. Sie wird zur Vorlage bei Behörden, Banken und Gerichten verwendet, insbesondere im Rahmen von Immobilienkäufen. Die Urkundenabschrift ist rechtlich bedeutsam, da sie den Inhalt der Urschrift offiziell nachweist.

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