Katasteramtliche Flurstücknummer

Was ist die Bedeutung von Katasteramtliche Flurstücknummer?

Kurzversion

Die katasteramtliche Flurstücknummer ist eine eindeutige amtliche Kennzeichnung für ein Grundstück im Liegenschaftskataster. Sie dient der rechtssicheren Identifikation von Flurstücken bei Immobiliengeschäften. Die katasteramtliche Flurstücknummer ist ein zentrales Element bei der notariellen Beurkundung von Grundstückskäufen.

ausführliche Erklärung

Die katasteramtliche Flurstücknummer ist eine behördlich vergebene Nummer, die ein bestimmtes Flurstück eindeutig identifiziert. Ein Flurstück ist die kleinste Buchungseinheit im Liegenschaftskataster und beschreibt eine vermessene Fläche, die geometrisch genau abgegrenzt ist. Die katasteramtliche Flurstücknummer setzt sich in der Regel aus mehreren Bestandteilen zusammen: der Bezeichnung der Gemarkung, der Flurnummer und der individuellen Flurstücknummer. Diese Kombination sorgt dafür, dass jedes Grundstück in Deutschland eindeutig und unverwechselbar zugeordnet werden kann. Sie ist von besonderer Bedeutung bei notariellen Kaufverträgen, da sie im Kaufvertrag zwingend angegeben werden muss, um festzulegen, welches Grundstück den Eigentümer wechselt. Ebenso ist sie notwendig für die Eintragung oder Änderung im Grundbuch, für Bauanträge, Teilungen, Belastungen oder Erbschaften. Die katasteramtliche Flurstücknummer wird vom zuständigen Katasteramt vergeben und verwaltet. Bei jeder Änderung eines Grundstücks – etwa durch Teilung, Vereinigung oder Neubildung – erfolgt auch eine Änderung oder Neuvergabe der Flurstücknummer. Auch in der Liegenschaftskarte, die die tatsächliche Lage und Form eines Grundstücks darstellt, ist die Flurstücknummer vermerkt. Sie bildet gemeinsam mit dem Grundbuch die rechtliche und tatsächliche Grundlage des Grundstücksverkehrs. Für die Erhebung von Grundsteuer, die Bewertung von Immobilien und die Erstellung von Bebauungsplänen ist die katasteramtliche Flurstücknummer ebenfalls erforderlich. Ohne sie wäre eine rechtssichere und nachvollziehbare Verwaltung von Grundstücken nicht möglich.

Beispiel

Ein Käufer erwirbt eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus in Rostock zu einem Preis von 870.000 Euro. Die Wohnung ist Teil eines Grundstücks, das im Liegenschaftskataster unter der katasteramtlichen Flurstücknummer „Gemarkung Rostock, Flur 245, Flurstück 1183/6“ geführt wird. Der Notar nimmt diese genaue Bezeichnung in den Kaufvertrag auf, damit zweifelsfrei feststeht, welches Grundstück mit dem Kauf verbunden ist. Ohne die katasteramtliche Flurstücknummer wäre keine rechtssichere Eigentumsübertragung möglich.

Zusammenfassung

Die katasteramtliche Flurstücknummer ist eine eindeutige Nummer zur Identifizierung eines Grundstücks im Liegenschaftskataster. Sie ist für Kaufverträge, Grundbucheinträge und behördliche Vorgänge zwingend erforderlich. Jede rechtlich wirksame Immobilientransaktion basiert auf der korrekten Angabe der katasteramtlichen Flurstücknummer.

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