Pfandentlassung

Was ist die Bedeutung von Pfandentlassung?

Kurzversion

Die Pfandentlassung ist die formelle Freigabe einer mit einem Grundpfandrecht belasteten Immobilie durch den Gläubiger. Sie erfolgt meist beim Verkauf einer Immobilie, wenn bestehende Grundschulden oder Hypotheken gelöscht werden sollen. Die Pfandentlassung ist erforderlich, damit der Käufer lastenfreies Eigentum erwerben kann.

ausführliche Erklärung

Die Pfandentlassung bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem ein Gläubiger – in der Regel eine Bank – seine Zustimmung zur Löschung eines Grundpfandrechts, wie einer Grundschuld oder Hypothek, im Grundbuch erklärt. Dieser Vorgang ist besonders relevant beim Verkauf einer Immobilie, wenn noch Darlehen auf dem Objekt lasten, die durch Grundpfandrechte gesichert sind. Damit ein Käufer eine Immobilie lastenfrei erwerben kann, muss der Verkäufer sicherstellen, dass die eingetragenen Pfandrechte gelöscht werden. Dies geschieht regelmäßig durch die Auszahlung des Restdarlehens an die Bank, woraufhin diese eine Löschungsbewilligung erteilt. Diese Löschungsbewilligung stellt die rechtliche Grundlage für die Pfandentlassung dar und wird dem Notar übergeben. Der Notar sorgt anschließend dafür, dass das entsprechende Pfandrecht im Grundbuch gelöscht wird. Die Pfandentlassung kann sich dabei auf das gesamte Grundstück oder auf einzelne Teilflächen beziehen, wenn z. B. im Rahmen eines Bauträgerprojekts mehrere Einheiten verkauft werden. Voraussetzung für eine Pfandentlassung ist immer, dass die Forderung des Gläubigers beglichen ist oder dieser ausdrücklich zustimmt, dass das Pfandrecht trotz bestehender Forderung gelöscht wird. In der Praxis ist es üblich, dass der Käuferkaufpreis zunächst auf ein Notaranderkonto fließt und von dort aus zunächst zur Ablösung der bestehenden Grundschulden verwendet wird. Erst wenn diese getilgt sind und die Pfandentlassung vorliegt, kann die Eigentumsumschreibung erfolgen. Ohne eine vollständige Pfandentlassung ist eine rechtssichere Eigentumsübertragung nicht möglich, da ansonsten das Risiko besteht, dass der Käufer eine mit Schulden belastete Immobilie übernimmt.

Beispiel

Ein Verkäufer möchte ein Einfamilienhaus für 950.000 Euro veräußern, das noch mit einer Grundschuld in Höhe von 420.000 Euro zugunsten seiner finanzierenden Bank belastet ist. Beim Notartermin wird vereinbart, dass der Käufer den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto überweist. Der Notar verwendet einen Teilbetrag von 420.000 Euro zur Ablösung des Darlehens bei der Bank des Verkäufers. Nach Eingang dieser Zahlung stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Auf Grundlage dieser Erklärung wird die Pfandentlassung durch den Notar beim Grundbuchamt veranlasst, sodass das Grundstück lastenfrei auf den Käufer übertragen werden kann.

Zusammenfassung

Die Pfandentlassung ist ein zentraler rechtlicher Vorgang beim Verkauf belasteter Immobilien, bei dem bestehende Grundpfandrechte durch Zustimmung des Gläubigers gelöscht werden. Sie sichert dem Käufer den lastenfreien Erwerb der Immobilie. Die Pfandentlassung erfolgt in der Regel nach vollständiger Rückzahlung des gesicherten Darlehens.

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Stand : 01.10.2025 - Fachlich geprüft von der Redaktion der Deutsche Immobilienfinanzierungen.

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