Teilzahlung gemäß MaBV
Was ist die Bedeutung von Teilzahlung gemäß MaBV?
Kurzversion
Die Teilzahlung gemäß MaBV bezeichnet die gestaffelte Kaufpreiszahlung beim Erwerb einer Immobilie vom Bauträger nach dem Baufortschritt. Die Zahlungen erfolgen in festgelegten Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Die Teilzahlung gemäß MaBV dient dem Schutz der Erwerber und stellt sicher, dass Zahlungen nur für tatsächlich erbrachte Bauleistungen geleistet werden.
ausführliche Erklärung
Die Teilzahlung gemäß MaBV ist ein zentrales Regelungselement beim Immobilienkauf von Bauträgern und stellt sicher, dass der Käufer einer noch zu errichtenden oder zu sanierenden Immobilie seine Zahlungen in einem gesetzlich geregelten, sicheren Rahmen leistet. Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) schreibt verbindlich vor, in welcher Reihenfolge und in welcher Höhe der Bauträger Teilbeträge des Kaufpreises anfordern darf. Diese Staffelung ist an bestimmte Baufortschritte gekoppelt, um zu gewährleisten, dass der Käufer nur dann zahlt, wenn der entsprechende Bauabschnitt tatsächlich fertiggestellt wurde. Die Raten betragen in der Regel bestimmte Prozentsätze des Gesamtpreises, zum Beispiel 30 % nach Beginn der Erdarbeiten und Herstellung des Kellers, 28 % nach Fertigstellung des Rohbaus einschließlich Zimmerarbeiten, 7,5 % nach Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen und so weiter, bis zu einer Gesamtsumme von 100 %. Diese Systematik schützt den Erwerber vor Vorleistung, einem möglichen Bauträgerinsolvenzrisiko und bietet einen ausgewogenen Interessenausgleich zwischen Käufer und Verkäufer. Voraussetzung für die Anwendung der Teilzahlung gemäß MaBV ist, dass eine wirksame notarielle Teilungserklärung, ein wirksamer Bauträgervertrag und gegebenenfalls eine Baugenehmigung vorliegen. Besonders bei Projekten im Rahmen des Neubaus oder der umfangreichen Bestandssanierung ist die exakte Einhaltung dieser Vorschriften essenziell, da Verstöße zu Rückforderungsansprüchen und rechtlichen Konsequenzen führen können. Die MaBV dient damit dem Verbraucherschutz und der Transparenz bei Immobiliengeschäften, die mit hohem finanziellem Risiko verbunden sind. Wichtig ist außerdem, dass der Bauträger vor der ersten Teilzahlung entsprechende Sicherheiten, etwa durch eine Fertigstellungsbürgschaft, vorweisen muss, sofern keine vollständige Absicherung durch eine Auflassungsvormerkung und Finanzierungsbestätigung erfolgt ist.
Beispiel
Ein Käufer erwirbt von einem Bauträger eine Neubauwohnung in einem Mehrfamilienhaus für 900.000 Euro. Der Kaufpreis wird in Raten gemäß der Teilzahlung gemäß MaBV geleistet. Nach dem Beginn der Erdarbeiten und Herstellung des Kellers fordert der Bauträger 30 % des Kaufpreises, also 270.000 Euro. Nach Fertigstellung des Rohbaus inklusive Zimmerarbeiten folgen weitere 28 %, also 252.000 Euro. Mit der Herstellung der Dachflächen und Dachrinnen wird eine weitere Teilzahlung von 7,5 %, also 67.500 Euro fällig. So zahlt der Käufer in mehreren klar definierten Schritten entsprechend dem tatsächlichen Baufortschritt, was ihn bei Nichterfüllung durch den Bauträger vor unnötigen finanziellen Vorleistungen schützt. Die gesamte Abwicklung erfolgt auf Basis der Teilzahlung gemäß MaBV.
Zusammenfassung
Die Teilzahlung gemäß MaBV regelt die sichere, abschnittsweise Zahlung des Kaufpreises beim Erwerb von Bauträgerimmobilien. Sie schützt Erwerber vor Vorleistung und orientiert sich am realen Baufortschritt. Die Teilzahlung gemäß MaBV ist gesetzlich klar definiert und für Bauträger verpflichtend.
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